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Präsidialdepartement der Stadt Zürich |
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8. September 2006: Ausländerbeirat der Stadt Zürich - 2 x Nein zum Ausländer- und Asylgesetz empfohlen |
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Das revidierte Ausländergesetz sieht Massnahmen vor, die zu einer massiven Benachteiligung der heute in der Schweiz lebenden MigrantInnen aus Nicht-EU-Staaten führen würden. Das verschärfte Asylgesetz ist kein taugliches Instrument für die Missbrauchsbekämpfung, sondern verursacht gravierende Probleme und Kosten. Der Ausländerbeirat der Stadt Zürich empfiehlt deshalb den Stimmberechtigten, beide Vorlagen abzulehnen.
Am 24. September 2006 wird über die Totalrevision des Ausländergesetzes und über die Revision des Asylgesetzes abgestimmt. Aus folgenden Gründen empfiehlt der Ausländerbei-rat der Stadt Zürich die Ablehnung der beiden Vorlagen:
Nein zur Totalrevision des Ausländergesetzes 40% der in der Schweiz lebenden AusländerInnen stammen nicht aus EU-/EFTA-Staaten; ihre Rechte und Pflichten werden durch das revidierte Ausländergesetz neu geregelt. Wichtige Rechtsansprüche dieser MigrantInnen sind bei der Revision gestrichen worden – so etwa die Gewährung der Niederlassung nach zehn Jahren Aufenthalt – oder wurden an markant verschärfte und unrealistische Bedingungen geknüpft, wie dies zum Beispiel bei der Regelung des Familiennachzugs der Fall ist. Die so geschaffene Unsicherheit in Bezug auf ihre Zukunftsperspektiven wirkt sich negativ auf die Existenz der Betroffenen in der Schweiz aus und erschwert ihre Integration unnötig.
Mit dem revidierten Ausländergesetz wird die fragwürdige Tendenz zur Ungleichbehandlung von AusländerInnen in der Schweiz weiter verstärkt: im Vergleich zu EU-/EFTA-Staatsangehörigen, für die das Freizügigkeitsabkommen relevant ist, sind Personen aus Drittstaaten (und auch alle SchweizerInnen, die mit Nicht-EU-Staatsangehörigen verheiratet sind) deutlich benachteiligt. Dies trifft besonders die Frauen, die durch die Beschränkung der Zulassung auf Führungskräfte und SpezialistInnen stark benachteiligt und daher noch ver-stärkt in die Illegalität (Schwarzarbeit, Sexgewerbe, Sans-Papiers) abgedrängt werden. Da es kein zivilstandsunabhängiges Aufenthaltsrecht gibt, sind insbesondere auch Opfer von Gewalt (Frauenhandel, häusliche Gewalt) akut von der Abschiebung bedroht.
Nein zur Revision des Asylgesetzes Das verschärfte Asylgesetz sieht vor, dass auf Asylgesuche nur eingetreten wird, wenn Flüchtlinge innert 48 Stunden einen Reisepass oder eine Identitätskarte abgeben können. Diese Frist ist zu kurz und kann zu folgenschweren Fehlentscheiden der Asylbehörden führen, zumal die Beschwerdefrist meist nur 5 Tage läuft, was den rechts- und sprachunkundigen Asylsuchenden das rechtliche Gehör faktisch verunmöglicht. Mit dem absoluten Sozialhilfestopp für alle abgewiesenen Asylsuchenden werden Menschen in akute Notsituationen und in die Illegalität getrieben, auch Familien mit Kleinkindern, unbegleitete Minderjährige und Schwangere. Die vermeintlich eingesparten Kosten fallen umgehend in den Kantonen und Städten an. Auch die Zwangsmassnahmen zur Durchsetzung einer Rückführung – neu ist eine Haftdauer von max. 24 Monaten möglich – verstossen gegen übergeordnetes Recht (Flüchtlingskonvention, Menschenrechtskonvention, Kinderrechtskonvention), fördern die Rückkehr nicht und verursachen hohe Kosten. |
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Der Ausländerbeirat der Stadt Zürich
Der Ausländerbeirat ist eine beratende Kommission des Stadtrates, die versuchsweise bis Ende 2007 dem Dialog zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen in der Stadt Zürich dient. Insbesondere soll der Beirat der ausländischen Wohnbevölkerung ermöglichen, ihre Bedürfnisse in allen wichtigen Lebensbereichen zu formulieren, die Politik und Verwal-tung der Stadt Zürich betreffen. Der Beirat zählt 25 Mitglieder, die aus 20 Nationen stammen. Neben den vier jährlich stattfindenden Plenarsitzungen engagieren sich die Mitglieder regelmässig in Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen.
Der Beirat wird präsidiert von Herrn Akin Altintren, der unterstützt wird von der ersten Vizepräsidentin Erica Gürke und dem zweiten Vizepräsidenten Antonio Putrino.
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Präsidialdepartement der Stadt Zürich |
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