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Hochbaudepartement der Stadt Zürich |
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4. September 2006: Graffiti-Kunst statt Schmierereien |
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Schluss mit den Schmierereien bei der Badeanstalt Oberer Letten. Die Stadt stellt anerkannten Graffiti-Künstlern und Künstlerinnen Flächen für ihre Arbeiten zur Verfügung, damit entlang des Kloster-Fahr-Wegs ein Graffiti-Kunst-Weg entsteht. Damit will die Stadt ihre erfolgreiche Strategie der Prävention und Repression mit einer kunstvollen Massnahme unterstützen.
Der Teufelskreis sprayen – putzen – sprayen ist bekannt. Er kostet Nerven und Geld. Statt diese Sysiphus-Arbeit auch im Gebiet Oberer Letten weiterhin zu verrichten, hat sich die Fachstelle Graffiti entschieden, das Gespräch mit renommierten Sprayern und Sprayerinnen zu suchen und ihnen eine legale Plattform für ihr Können zu ermöglichen. Dafür wird von ihnen erwartet, dass sie sich an die Einschränkungen zugunsten der Natur halten. Gelunge-ne Graffitis sind der beste Schutz vor neuen Schmierereien. Die Sprayer-Ehre verbietet es nämlich, ein Kunstwerk zu verschandeln.
Badeanstalt Oberer Letten: Die Struktur der Fassadenoberfläche sowie die architektonische Gestaltung sind heute durch die hässlichen Schmierereien nicht mehr sichtbar. Bemühungen, die Fassaden sauber zu halten, sind gescheitert. Hier wird eine «reversible Verschönerungslösung» realisiert. Die Bilder der Graffiti-Künstler werden zum grossen Teil auf Paneelen gesprayt. Bei der Reinigung der Fassaden der Badeanstalt hat der Gewässerschutz oberste Priorität. Folgende Mauerabschnitte dürfen ab dem 4. September 2006 offiziell besprayt werden:
Mauern entlang des Kloster-Fahr-Wegs: Die Betonmauer ist das Herzstück des Graffiti-Kunst-Wegs. Sie wird gereinigt und grundiert. An der Ober- und Unterkante bitte nicht über die Grundierung hinaus sprayen, da dort Mauer- und Zauneidechsen Unterschlupf finden.
- Am 9. und 10. September wird diese Mauer mit mehreren bekannten Sprayern gestaltet. Zuschauer sind herzlich willkommen am Samstag und Sonntag zwischen 10 und 17 Uhr.
Passage Kornhausbrücke mit Halfpipe: Die grundierten Innenseiten der Brückenpfeiler dürfen besprayt werden. SBB-Viadukt: Die lange Stützmauer des Viadukts besteht aus zwei Teilen: einem Brückenkopf aus Naturstein mit starkem Relief und einer Mauer aus flachen Natursteinen. Dieser Stützmauer-Teil wird grundiert und darf neu gestaltet werden. Die Schneeabladerampe und die Fassade zum Fluss der Textilfachschule an der Wasserwerkstrasse 127a: Sie waren bisher über und über voll von Schmierereien. Höchste Zeit, dass hier etwas Schönes entsteht.
Der Abfall wird vorschriftsgemäss entsorgt, die Arbeiten sorgfältig begutachtet. Wie sich die legale Möglichkeit zu sprayen auswirkt, wird sorgfältig analysiert: Bereits im Juni wurde eine Bestandesaufnahme der Schmierereien im Umfeld der freigegebenen Flächen vorgenommen. Um festzustellen, ob die Belastung durch die Freigabe abnimmt, werden bis Ende 2007 monatliche Kontrollen mit entsprechender Fotodokumentation durchgeführt. Auch die Lebensdauer der attraktiven Bilder sowie die Kommentare aus der Bevölkerung werden im Bericht festgehalten. In einem Jahr wird die Öffentlichkeit über das Resultat informiert. |
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Hochbaudepartement der Stadt Zürich |
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