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Der Stadtrat von Zürich

13. Juli 2006: Konzentration der Jugendzahnpflege

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, dem Schulzahnärztlichen Dienst des Schul- und Sportdepartementes ab 1. Januar 2007 auch die zahnärztliche Betreuung der nachschulpflichtigen Jugendlichen bis zum 18. Altersjahr zu übertragen, für die bisher das Gesundheits- und Umweltdepartement zuständig war.

Die städtische Kinder- und Jugendzahnpflege ist heute aufgeteilt: Der Schulzahnärztliche Dienst des Schul- und Sportdepartementes ist zuständig für die Prävention, Untersuchung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum Abschluss der Schulpflicht, die Städ-tischen Gesundheitsdienste des Gesundheits- und Umweltdepartementes für die nachschulpflichtigen Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Altersjahr. Der Stadtrat beantragt nun dem Gemeinderat, die Kinder- und Jugendzahnpflege ab 1. Januar 2007 vollständig beim Schulzahnärztlichen Dienst zu konzentrieren. Mit diesem Wechsel der Zuständigkeit wird eine möglichst lückenlose, kontinuierliche zahnärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Zürich bis zu deren Mündigkeit angestrebt.

Gemäss kantonalem Gesundheitsgesetz müssen die Gemeinden Schulkinder und deren Eltern über die Gesunderhaltung der Zähne und die Ursachen des Zahnzerfalls informieren und für die regelmässige zahnärztliche Untersuchung sowie Behandlung der Schuljugend sorgen. Die Untersuchungen selbst sind unentgeltlich, während die Kosten der Behandlungen von den Eltern unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit zu tragen sind. Die Gemeinden können diese Zahnpflege auf vor- und nachschulpflichtige Kinder bzw. Jugendliche ausdehnen, was die Stadt Zürich schon vor langem getan hat. Die Ausdehnung auf die nachschulpflichtige Jugend geht dabei auf eine Gemeindeabstimmung von 1949 zurück. Diese so genannte «Soziale Zahnpflege für Jugendliche» wurde damals durch gemeinderätliche Verordnung den städtischen Gesundheitsdiensten übertragen, die aufgrund eines aufwändigen Gutscheinsystems mit privaten Zahnärztinnen und Zahnärzten zusammenarbeiten, während die zahnärztliche Versorgung der vorschulpflichtigen und schulpflichtigen Kinder seit jeher in den Schulzahnkliniken des Schulzahnärztlichen Dienstes im Schul- und Sportdepartement erfolgt.

Der Stadtrat hat nun beschlossen, die im Schul- und Sportdepartement bereits vorhandene zahnärztliche Fachkompetenz und Infrastruktur für alle Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Altersjahr zu nutzen. Damit können die bisher bestehenden Betreuungslücken geschlossen und zugleich die administrativen Aufwendungen im Verhältnis zur erbrachten Leistung gesenkt werden. Die bis anhin unterschiedlichen Kostenbeteiligungssysteme werden vereinheitlicht, so dass für alle Altersgruppen die gleiche Tarifordnung zur Anwendung kommt, welche Eltern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen abgestuft nach deren Leistungsfähigkeit Kostenermässigungen gewährt. Die gewählte integrative Lösung lässt dabei nur eine geringfügige Kostensteigerung erwarten, die durch den damit verbundenen Nutzen für die Jugendlichen gerechtfertigt ist. Über den Antrag des Stadtrates muss noch der Gemeinderat befinden.
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