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Der Stadtrat von Zürich

13. Juli 2006: Neues Lohnsystem der Stadt Zürich: Mehr Transparenz und Berechenbarkeit

Der Stadtrat hat Vorlage zu Handen des Parlaments verabschiedet

Nach einer Vernehmlassung und mehreren Verhandlungsrunden mit den Gewerkschaften und Berufsverbänden legt der Stadtrat jetzt eine Revision des geltenden Lohnsystems vor. Die Vorlage an den Gemeinderat enthält zahlreiche Festlegungen, die von Stadt und Berufsverbänden gemeinsam erarbeitet wurden. Für einige Themen, die erst später geregelt werden (Ausführungsbestimmungen zum Personalrecht), haben Stadtrat und Verbände einen so genannten «Side-Letter» unterzeichnet, in dem Stossrichtung und Vorgehensweise beschrieben werden.

Auch im neuen Lohnsystem der Stadt Zürich setzt sich der Lohn aus dem Funktionslohn, der nutzbaren Erfahrung sowie der Leistungs- und Verhaltenskomponente zusammen. Die Lohnsteuerung geschieht künftig durch eine vom Stadtrat festgelegte und von den Beteiligten einsehbare Matrix.

Garantien für Lohnmassnahmen und Teuerung bis 2010
Wenn das Parlament Ja zur stadträtlichen Vorlage sagt, dann erhält die Stadt Zürich ein Lohnsystem, das für den einzelnen Angestellten transparent und berechenbar ist. Während einer Übergangszeit von vier Jahren (bis 2010) möchte der Stadtrat eine garantierte Summe von jährlich 35 Millionen Franken für die Lohnmassnahmen einsetzen, um das System in ein Gleichgewicht zu bringen. Zu den 35 Millionen Franken hinzu kommen die Kosten für die Sozialleistungen und für den Teuerungsausgleich (Kaufkrafterhaltung) hinzu. Diese Gelder sind dann garantiert, wenn die Stadt keinen Bilanzfehlbetrag ausweist.

Schrittweise Überleitung
Die Departemente und Dienstabteilungen sowie ihre Personalverantwortlichen wiesen in ihren Stellungnahmen mehrfach darauf hin, dass sich die Hektik der Einführung von SBR 2000 im Jahre 2002 nicht wiederholen darf. Der Stadtrat nimmt diese Bedenken ernst. Er schlägt darum eine schrittweise, solide durchgeführte Überleitung vor, die vom 1. April 2007 bis zum 31. März 2008 dauern soll. Die zeitliche Staffelung sieht – unter dem Vorbehalt des Parlamentsentscheides – folgende Schritte vor:

  • Per 1. April 2007 wird die volle Teuerung ausgeglichen (Basis: Februar-Index 2007).
  • Bis Ende Juni 2007 sind die Überleitungsverfahren abzuschliessen. Das heisst, die Funk-tionsstufe und die nutzbare Erfahrung müssen bis dann bei allen Mitarbeitenden überprüft und allenfalls angepasst werden. – Wer unterhalb des Lohnbandes liegt (so genannt Aufholende), wird in das Lohnband hineingeführt. Diese Massnahme dürfte zu einmaligen Kosten in der Höhe von bis zu drei Millionen Franken führen.
  • Für den 1. Oktober 2007 sind ausserordentliche Lohnmassnahmen auf der Basis einer transparenten und für die Mitarbeitenden einsehbaren Matrix geplant. Weil diese Massnahmen noch nicht aufgrund von lohnwirksamen Jahresgesprächen gemäss ZBG (Zielvereinbarungs- und Beurteilungsgespräch) erfolgen können, kommt für alle Mitarbeiten-den die Beurteilungsstufe C (= gute Leistung) zur Anwendung.
  • Am 1. April 2008 soll die gestaffelte Überleitung abgeschlossen sein und das ZBG erstmals lohnwirksam werden. Als Basis dient das Jahresgespräch 2007. Das heisst, die Leistungskomponente kommt ab dann zum Tragen.

Aufwertung von paritätischen Gremien

Eine Aufwertung erfährt die paritätische Schlichtungsstelle (Art. 40 im Personalrecht). Nach dem Willen des Stadtrates soll sie künftig auf Antrag von direkt betroffenen Mitarbeitenden strittige Zuordnungen zu Funktionsketten und Funktionsstufen oder strittige Anrechnungen von nutzbarer Erfahrung beurteilen.

Institutionalisiert werden soll zudem eine paritätische Arbeitsgruppe zwischen Berufsverbänden und der Stadt, in der personalpolitische Themen wie die Matrix für die Lohnsteuerung oder die Zuordnung von Berufsgruppen in bestimmte Funktionsstufen behandelt werden.

Stadtrat hält an Leistungskomponente fest
Finanzierbarkeit und bessere Transparenz, Lohngerechtigkeit und gezielte Schritte in Richtung Systemgleichgewicht – das waren die Vorgaben des Stadtrates für das neue Lohnsys-tem. Mit der jetzt verabschiedeten Vorlage sollten diese Ziele erreicht werden können. Trotz Vorbehalten bei Gewerkschaften, Berufsverbänden und auch Verwaltungsteilen hält der Stadtrat an der Leistungskomponente fest. Das jährliche Zielvereinbarungs- und Beurteilungsgespräch (ZBG) soll wie erwähnt ab 2008 lohnwirksam werden.

Der Zeitplan sieht vor, dass die Vorlage von der Spezialkommission Finanzdepartement bis im Herbst beraten und vom Gemeinderat noch in diesem Jahr behandelt wird.
Der Stadtrat von Zürich Interner Link: Der Stadtrat von Zürich
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