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7. Juni 2006: Medizinische Versorgung für Personen auf dem Existenzminimum gefährdet |
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Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich beabsichtigt bei der Prämienverbilligung eine Gesetzesänderung, um 8 bis 10 Millionen Franken einzusparen. Die Änderung hat allein in der Stadt Zürich zur Folge, dass die Krankenkassen für rund 3 500 Einzelpersonen oder Familien keine Leistungen mehr erbringen müssen. Wer von diesen Personen krank wird, muss in Zukunft um die medizinische Versorgung bangen.
Nach dem Willen der Gesundheitsdirektion soll die öffentliche Hand Krankenkassenprämien inskünftig nur noch von Personen übernehmen, die Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen oder Beihilfe zur AHV/IV beziehen. Für Versicherte ohne staatliche Unterstützung, die nach betreibungsrechtlichen Kriterien jedoch nachweislich nicht über die finanziellen Mittel zur Bezahlung der Prämien verfügen, will der Kanton keine Prämienverbilligungsmittel mehr aufbringen. Folge ist, dass die Krankenversicherer Verlustscheine für Krankenkassenprämien nicht mehr geltend machen können und deshalb auch keine Leistungen mehr erbringen werden. Damit werden Ärzte, Spitäler und Apotheken zunehmend Selektion betreiben, wem sie medizinische Versorgung gewähren. Der Stadtrat von Zürich will diese Entwicklung nicht und hat sich darum in der kantonalen Vernehmlassungsrunde auch in diesem Sinne geäussert. Die vermeintlichen Einsparungen laufen in Tat und Wahrheit auf eine Kostenverlagerung zu den Gemeinden hinaus und führen letztlich gar zu einer deutlichen Verteuerung im Gesamtsystem, indem Personen in die Sozialhilfe getrieben werden. Die geplante Neuregelung trifft nämlich den Personenkreis der wirklich Zahlungsunfähigen und vermag gegen die schlechte Zahlungsmoral der Zahlungsunwilligen nichts zu bewirken. |
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