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31. Mai 2006: Schaffung einer Tripartite Kommission für Arbeitsintegration |
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In Teilbereichen der Arbeitsintegration – seit 2001 für Einarbeitungszuschüsse, seit 2003 für die gemeinnützigen Einsatzplätze für Asylsuchende – bestehen heute zwei Tripartite Kommissionen. Diese sollen, auch im Hinblick auf den Ausbau im Bereich der Teillohn-Jobs, in einer «Tripartite Kommission für Arbeitsintegration» zusammengelegt und verstärkt werden.
Die Tripartite Kommission für Arbeitsintegration stellt die Mitsprache der Sozialpartner zu den Arbeitsintegrations-Instrumenten des Sozialdepartements umfassend sicher: Sie prüft, ob die von Sozialdepartement selber geführten oder finanzierten Arbeitsintegrationsangebote bestehende Stellen oder die Auftragsvergabe an Dritte auf unzumutbare Weise gefährdet, und stellt problematische Fälle zur Diskussion. Sie kontrolliert ferner, ob Einarbeitungszuschüsse auf orts- und branchenüblichen Löhnen basieren, und ob eine Neuanstellung missbräuchlich ist.
Die Kommission ist ein beratendes Organ, das nach Möglichkeit den Konsens sucht. Die Kommission setzt sich zusammen aus je vier Mitgliedern des Zürcher Gewerbeverbandes sowie des Zürcher Gewerkschaftsbundes und vier VertreterInnen der Verwaltung. Die Kommission nimmt ihre Arbeit am 1. Juni 2006 auf. Die bestehenden Kommissionen werden mit diesem Datum aufgelöst. |
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