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Sozialdepartement der Stadt Zürich |
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22. Mai 2006: Jugend- und Familienhilfe: Time-Out-Platzierung von Jugendlichen |
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Der BLICK vom 5.4.2006 hat über die Platzierung von fünf Jugendlichen aus der Schweiz – davon drei aus der Stadt Zürich – in einer sehr problematischen "Gastfamilie" in Spanien in einem sogenannten Time Out berichtet. Die Berichterstattung hat das Sozialdepartement der Stadt Zürich alarmiert und schweizweit eine grosse Resonanz ausgelöst.
Es zeigte sich, dass für die in den letzten Jahren vermehrt zur Anwendung kommende Massnahme der Time-Out-Platzierungen weder die Aufsicht noch die Bewilligung gesetzlich geregelt ist, noch klar strukturierte Prozesse bestehen. Die SozialarbeiterInnen stellten ihre Praxis in erster Linie auf Erfahrungswissen und dessen Austausch ab.
Drei Aufträge der Vorsteherin des Sozialdepartements Die Vorsteherin des Sozialdepartments, Stadträtin Monika Stocker, hat deshalb am 6. April 2006 drei Aufträge erteilt:
- Wie geht es den andern durch die Firma „Time Out“ zu diesem Zeitpunkt platzierten Jugendlichen? Gibt es dringenden Handlungsbedarf?
- Wie laufen heute die Time-Out-Platzierungen? Mit welchen Organisationen bestehen welche Geschäftsverbindungen?
- Eine administrative Untersuchung durch RA Beat Badertscher zur Frage: Wurde im Sozialdepartement die Sorgfaltspflicht verletzt?
Ergebnisse der Untersuchungen und Schlussfolgerungen Heute kann festgehalten werden:
- Die von der Firma „Time Out“ platzierten Jugendlichen wurden besucht. Es geht ihnen gut, dringender Handlungsbedarf ist nicht eruiert worden. Die Time-Outs werden ordnungsgemäss und unter Wahrung der Betreuungskonstanz zu Ende geführt. Es werden keine weiteren Platzierungen durch die Firma „Time Out“ mehr gemacht, da die Professionalität nicht gewährleistet ist. Ausdrücklich festzuhalten gilt es, dass weiterhin die wichtige Arbeit von Pflegefamilien erforderlich ist und diesen Gastfamilien Dank und Respekt gebührt für die seriöse und mit viel menschlichem Engagement geleistete Arbeit.
- Die im Sozialdepartement vorliegende Dokumentation zu den Prozessen im Bereich von Time-Out-Platzierungen genügen den in andern Geschäftsfeldern des Sozialdepartements gesetzten Standards nicht. Insbesondere die vergleichbaren Prozesse Pflegekinderplatzierung und Heimplatzierung haben klare Qualitätsstandards, die für alle Mitarbeitenden gelten. Diese Qualitätsstandards sind unverzüglich auch für die Prozesse Time-Out-Platzierung zu implementieren.
- Die externe Untersuchung durch RA Beat Badertscher zeigte darüber hinausgehenden Handlungsbedarf:
- Innerhalb der Sozialen Dienste der Stadt Zürich ist der verbindlichen Kommunikation zwischen den dezentralen Sozialzentren und dem Fachstab Kompetenzzentrum grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Letzterer hat die Gestaltung des Prozesses, die Aufarbeitung der fachlichen Informationen und die klare Kommunikation ungenügend wahrgenommen. Die Direktorin ist angewiesen worden, entsprechende Korrekturen sofort an die Hand zu nehmen.
- Das für die neue Legislatur in die Wege geleitete Aktenstudium und die Kontrolle durch die Sozialbehörde wird verstärkt.
- Darüber hinaus wurde weder durch die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter noch durch die Direktorin oder die Vorsteherin die Sorgfaltspflicht verletzt.
Die Vorsteherin des Sozialdepartements der Stadt Zürich, Frau Stadträtin Monika Stocker, übernimmt die politische Verantwortung für die Mängel. Sie hat deren Behebung bereits in Auftrag gegeben. Die politische Aufarbeitung ist im Gemeinderat der Stadt Zürich auf 21. Juni 2006 geplant.
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Weiteres Pressematerial zum Download: |
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Sozialdepartement der Stadt Zürich |
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