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Sozialdepartement der Stadt Zürich

2. Mai 2006: Stadtzürcher Sozialbehörde will Missbrauchsbekämpfung weiter verstärken!

Die Sozialbehörde der Stadt Zürich hat sich an ihrer heutigen Sitzung eingehend mit der Frage der Missbrauchsbekämpfung in der Sozialhilfe befasst. Sie hält dazu Folgendes fest:

  • Das bisherige Konzept zur Missbrauchsbekämpfung in der Sozialhilfe der Stadt Zürich hat sich grundsätzlich bewährt. Angesichts der Entwicklung der Fallzahlen - insgesamt 14'000 Fälle im Jahr 2005 - ist es nach Ansicht der Sozialbehörde entscheidend, dass die Mitarbeitenden, welche in den Sozialzentren für die Fallführung zuständig sind, die von ihnen betreuten Fälle auch auf allfällige Missbräuche überprüfen. Nur mit detaillierter Kenntnis des einzelnen Falls ist es möglich, Missbräuche mit sinnvollem Aufwand aufzudecken und den in den SKOS-Richtlinien und im kantonalen Sozialhilfegesetz vorgesehenen Ahndung zuzuführen. Eine Trennung von Fallführung und Missbrauchsbekämpfung wäre nach Ansicht der Sozialbehörde kontraproduktiv.
  • Daneben steht weiterhin die Sozialbehörde in der Pflicht, ihren Beitrag zur Missbrauchsbekämpfung zu leisten. Angesichts der nach wie vor steigenden Fallzahlen wird die Behörde ihre Tätigkeit in der neuen Legislaturperiode weiter intensivieren. So wird die Arbeit der Einzelfallkommission, welche für Entscheide in Sachen Missbrauch zuständig ist, ausgebaut: Die Einzelfallkommission wird künftig doppelt so viel Zeit wie bisher aufwenden (ein Arbeitstag pro Woche statt wie bisher ein halber Arbeitstag). Auch die Fallprüfung durch die Mitglieder der Sozialbehörde in den Sozialzentren wird intensiviert.
  • In Ergänzung zu diesen bisherigen Instrumenten hat die Sozialbehörde an ihrer heutigen Sitzung das Sozialdepartement beauftragt, ein Konzept für den Aufbau eines zusätzlichen Kompetenzteams zur Missbrauchsbekämpfung auszuarbeiten. Dieses Kompetenzteam soll der Sozialbehörde unterstellt sein und dann zum Einsatz kommen, wenn es um zusätzliche Abklärungen bei einem Verdacht auf Missbrauch von Sozialhilfegeldern geht. Das Kompetenzteam soll sich sowohl aus Mitarbeitenden zusammensetzen, welche verdeckte Ermittlungen ausführen, als auch aus zusätzlichen Spezialisten, welche mit ihrem Fachwissen – z. B. als Finanzfachleute und Treuhänder – vertiefte Abklärungen vornehmen können.
  • Die Sozialbehörde wird den Aufbau dieses Kompetenzteams mit einer behördeneigenen Kommission eng begleiten und dabei auch die Erfahrungen von Gemeinden, die bereits heute verdeckte Ermittlungen zur Aufdeckung von Sozialhilfemissbrauch einsetzen, berücksichtigen. Sobald das Konzept für den Aufbau dieses Kompetenzteams verabschiedet ist, wird die Sozialbehörde die Öffentlichkeit darüber informieren.

Im Übrigen nimmt die Sozialbehörde der Stadt Zürich die Mitarbeitenden der Sozialzentren von pauschalen Angriffen auf ihre Arbeit ausdrücklich in Schutz. Nach Überzeugung der Sozialbehörde leisten diese Mitarbeitenden mit grossem Einsatz hoch qualifizierte Arbeit und stellen sicher, dass die Sozialhilfe in der Stadt Zürich trotz der dramatischen Fallentwicklung ihren Auftrag mit gutem Ergebnis erfüllt.

Zudem hat sich die Sozialbehörde durch Stadträtin Monika Stocker über die laufenden Untersuchungen zu Time out Platzierungen und zum offensichtlichen Sozialhilfebetrug im Fall A. S. informieren lassen. Zusätzlich zu den laufenden Untersuchungen des Sozialdepartements und der Strafuntersuchungsbehörden wird die Sozialbehörde überprüfen, welche Konsequenzen in der Behördenarbeit aus diesen Vorgängen zu ziehen sind. Mit diesen Abklärungen ist die Einsprache- und Geschäftsprüfungskommission der Sozialbehörde beauftragt.

Im weiteren beauftragt die Sozialbehörde das Sozialdepartement, zu prüfen, wie die eigenen Kapazitäten bei der Vermittlung und Kontrolle von Time out Platzierungen ausgebaut werden können.

Schliesslich wird die Sozialbehörde ein Reglement ausarbeiten, das die Finanzierung von Wohnungen von Sozialhilfebezügern regelt, welche vorübergehend in Untersuchungshaft sitzen oder eine Haftstrafe antreten müssen. Auch über dieses Reglement wird die Sozialbehörde die Öffentlichkeit informieren.
Sozialdepartement der Stadt Zürich Interner Link: Sozialdepartement der Stadt Zürich
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