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Finanzdepartement der Stadt Zürich |
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23. März 2006: Der Stichtag für das Einreichen der Steuererklärung rückt näher |
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Auch wenn jeder weiss, dass die Steuererklärung letztendlich doch ausgefüllt werden muss, schieben viele diese Pflicht auch dieses Jahr bis zum letzten Moment hinaus. Mit 47'248 eingereichten Steuererklärungen bis 17. März 2006 sind zwar rund 6'500 Steuererklärungen mehr eingetroffen als im gleichen Zeitpunkt des Vorjahrs, aber noch immer stehen gut drei Viertel der Steuererklärungen aus. Ca. 30 % aller Steuererklärungen wurden auf dem Computer mit elektronischen Ausfüllhilfen erstellt. Zugenommen haben auch die Gesuche um Fristerstreckung auf bisher 55'000 (Vorjahr ca. 45'000).
Von den 221'099 Steuererklärungen, die im Januar 2006 versandt wurden, erwartet das Steueramt der Stadt Zürich, dass bis zum 31. März 2006 ca. 95'000 Steuererklärungen eingereicht sein werden. Rund 70'000 Zürcherinnen und Zürcher verlangen jeweils für die Einreichung der Formulare eine Fristerstreckung. Bei Selbständigerwerbenden wurde in den meisten Fällen bereits vorsorglich eine Erstreckung bis 30. September 2006 gewährt, da die Steuererklärung erst nach Erstellung der Geschäftsabschlüsse eingereicht werden kann.
Ca. 40'000 Steuerpflichtige müssen für die Einreichung der Steuererklärung jeweils gemahnt werden. 12'000 Steuerpflichtige kommen ihrer Pflicht trotz Mahnung nicht nach und reichen keine Steuererklärung ein. Diese werden vom Steueramt selber nach pflichtgemässem Ermessen veranlagt, was im Einzelfall wegen der fehlenden Unterlagen auch zu einer deutlich höheren Einschätzung führen kann, als dies bei korrekter Einreichung der Steuererklärung der Fall wäre.
Da der 31. März 2006 dieses Jahr auf einen Freitag fällt, erwartet das Steueramt den grossen Ansturm mit der Montagspost vom 3. April 2006. An diesem Tag dürften 60 - 70 Kisten à etwa 400 Steuererklärungen in einem Schub im Steueramt eintreffen. Um der Menge gewachsen zu sein, stellt das Steueramt in den Spitzenmonaten eine grosse Zahl von Aushilfen ein, die für die Eingangsverarbeitung und Vorbereitung der Steuereinschätzung eingesetzt werden.
Auch dieses Jahr macht das Steueramt darauf aufmerksam, dass ein Gesuch um Erstreckung der Einreichungsfrist nur bis zum 31. März 2006 eingereicht werden kann. Nach diesem Termin können Fristen nicht mehr verlängert werden. Statt eines schriftlichen Gesuchs können die Steuerpflichtigen auch online auf der Homepage des Steueramts www.steueramt.ch die Frist direkt verlängern lassen.
Das Steueramt der Stadt Zürich dankt allen, die ihre Steuererklärung frühzeitig einreichen.
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Finanzdepartement der Stadt Zürich |
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Steueramt der Stadt Zürich |
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