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Tiefbau- und Entsorgungsdepartement der Stadt Zürich |
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9. März 2006: Rückzug des Baugesuchs für die Freestyleanlage Allmend |
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Auf der Allmend Brunau will die Stadt Zürich eine Freestyleanlage bauen. Das Baugelände wird zwar schon seit 1910 für Sport genutzt, befindet sich aber teilweise in einer kantonalen Freihaltezone ohne spezielle Bezeichnung für Sport. Dieser zonenrechtlich unbereinigte Zustand stellt ein hohes Prozessrisiko im hängigen Rekurs gegen den Bau dar. Die Zonierung soll daher angepasst werden. Grün Stadt Zürich zieht das Baugesuch zurück und reicht nach der Umzonung ein neues ein.
Zwischen Saalsporthalle und Allmendstrasse besteht eine Fläche, die schon seit 1910 für verschiedene Sportarten genutzt wird. Der regionale Richtplan und die kommunale Bau- und Zonenordnung entsprechen aber nur zum Teil dieser traditionellen Nutzung. Ein Teil der bestehenden Sportanlage liegt in einer kantonalen Freihaltezone, in der Sportanlagen prinzipiell nicht zulässig sind. Die Stadt sah vor, die Zonierung den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen, sobald die Bauinstallationsflächen von SBB und Uetlibergtunnel abgeräumt sein würden.
Die Freestyleanlage sollte aber schon vorher gebaut werden können, und zwar gestützt auf eine Ausnahmebewilligung, welche die Stadt beantragt und der Kanton erteilt hatte. Nach Vorliegen der Ausnahmebewilligung erteilte die Bausektion des Stadtrats im Oktober 2005 die Baubewilligung. Gegen diese ist ein Rekurs beim Regierungsrat hängig. Die Rekurrenten rügen unter anderem die Tatsache, dass die neue Anlage teilweise in die kantonale Freihaltezone hineinragt, was nicht zulässig sei.
Trotz der vorliegenden Ausnahmebewilligung zieht Grün Stadt Zürich das Baugesuch zurück. Stadt und Kanton erachten das Prozessrisiko als zu gross. Das heisst, es würde zu viel Zeit vergehen, bis gerichtlich geklärt wäre, ob die Ausnahmebewilligung ausreicht oder ob eine Umzonung für den Bau der Freestyleanlage zwingend ist. Stadtrat Martin Waser wird dem Stadt- und dem Gemeinderat eine Anpassung der Zonierung an die seit 1910 bestehenden Verhältnisse beantragen. Erfolgt die Umzonung, wird Grün Stadt Zürich ein neues Baugesuch einreichen.
Die Revision der Pläne wird mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen. In zeitlicher Hinsicht ist vor allem entscheidend, ob gegen die Revision der Nutzungsplanung Rechtsmittel ergriffen werden oder nicht. Wenn das nicht der Fall ist, kann etwa in einem Jahr das neue Baugesuch bewilligt werden. Selbstverständlich kann gegen diese Baubewilligung erneut Rekurs ergriffen werden. Wenn aber dannzumal die zonenrechtliche Frage gelöst ist, hat solch ein Rekurs geringe Erfolgsaussichten.
Stadtrat Martin Waser und Hansruedi Diggelmann von der Baudirektion Kanton Zürich äusserten an einer kurzfristig anberaumten Medienkonferenz ihr Bedauern über diese neuerliche Zeitverzögerung beim Projekt Freestyleanlage Allmend. «Die Jungen, die schon lange auf die Anlage warten, sind bald nicht mehr jung», gab Waser zu bedenken.
Die Stadt bemüht sich, das Provisorium beim Toni-Areal möglichst lange aufrechtzuerhalten. Der befristete Nutzungsvertrag konnte bis mindestens Ende 2006 erneut verlängert werden.
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Tiefbau- und Entsorgungsdepartement der Stadt Zürich |
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