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Hochbaudepartement der Stadt Zürich

7. März 2006: Platz schaffen für Plakate - Platz lassen für die Stadt

Reklameanlagen, Megaposter, Gross- und Kleinplakate - sie prägen den wertvollen und begehrten öffentlichen Raum. Stadträtin Kathrin Martelli hat heute das neue Gesamtkonzept für Aussenwerbung vorgestellt. Die Kriterien für die baurechtliche Beurteilung von Reklameanlagen, Megaposter und Plakatwerbestellen werden nachvollziehbar und transparenter. Ab heute können sich Plakatfirmen um die Pacht für die Plakatierung auf öffentlichem Grund bewerben.

Reklame und Werbung gehört in eine Stadt. Werbung gehört zur Stadt. Gute Werbung liefert nicht nur Informationen, sondern gestaltet die Stadt. Doch die Nachfrage nach Werbeflächen übersteigt das beschränkte Angebot. Entsprechend begehrt sind Plakatwerbeflächen in Zürich. Der kommerzielle Druck auf den öffentlichen Raum ist gross. Jeder will in der Stadt werben, aber alle wollen auch werbefreie Flächen - denn auch sie machen den Wert einer Stadt aus.

"Hier braucht es innerhalb des gesetzlichen Rahmens kluge Vorgaben und keine strikte Reglementierung", sagte Kathrin Martelli, Vorsteherin des Hochbaudepartements. Grundlage für diese Vorgaben liefert das neue Gesamtkonzept für Aussenwerbung des Amtes für Städtebau. Es enthält das überarbeitete Konzept für Megaposter, welches auch im Ausland als vorbildlich anerkannt wird und das erfolgreiche Konzept für die Kleinplakatierung sowie das Konzept für Reklameanlagen, in dem die bestehende Bewilligungspraxis auf Papier fest gehalten ist.

Neu ist auch das Konzept für die Plakatierung. Es löst die Richtlinien des Gesamtkonzeptes GK92 ab. Das Volumen für kommerzielle Plakate kann um rund 15% erhöht werden, die Plakate werden situationsbezogen verteilt und neue Plakatformen wie etwa die beleuchteten Plakatwechsler werden im Konzept neu berücksichtigt.
Ziel des Konzeptes ist es, die Stadt nicht flächendeckend mit Plakaten zu überziehen, sondern an Orten zu platzieren, wo es Sinn macht, z.B. an stark befahrenen Strassen wie etwa der Pfingstweid- oder der Förrlibuckstrasse. Wohnzonen sowie plakatfreie Gebiete hingegen sollen weiterhin geschont werden.
"Was, wo, in welcher Form Platz finden soll, wollen wir nicht dem Zufall überlassen, aber wir wollen Transparenz schaffen und damit klar machen, warum, was, wo, in welcher Form Platz hat oder eben nicht. Das Konzept soll sichern, dass wir in der Stadt Platz haben für Plakate und dass die Plakate der Stadt Platz lassen", sagte Kathrin Martelli.

Es gibt insgesamt etwa 8300 Plakatflächen auf dem Gebiet der Stadt Zürich. Davon stehen rund 2100 auf öffentlichem Grund (414 Plakatflächen in den Formaten GF, F12 und F200, 1225 Flächen F4 und 460 Kulturplakatflächen F4) und werden heute mit einem neuen Plakatvertrag ausgeschrieben. Die städtischen Verkehrsbetriebe (VBZ) sowie die Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich haben separate Verträge mit Plakatfirmen.

Die Stadt hat die Flächen in 16 nicht zusammenhängende Teilstücke (=Lose) aufgeteilt. Um diese können sich interessierte Firmen und Personen bis zum 28. April 2006 bewerben. Der Entscheid für die Vergabe fällt aber nicht allein aufgrund des Preises, die Stadt ist auch daran interessiert, dass Dienstleistungen, wie etwa das Bewirtschaften der Kulturplakatstellen und der Aushang der Wahl- und Abstimmungsplakate, weiterhin sichergestellt sind.

"Es geht um Geld und Geist - aber zuerst um den Geist und erst dann ums Geld", sagte Kathrin Martelli.

Weitere Informationen, das Glossar der verschiedenen Aussenwerbemittel sowie das illustrierte Gesamtkonzept finden Sie auf www.hbd.stzh.ch zum Download.

Bild 1: Reklameanlage (916 KB) JPG Dokument: Bild 1: Reklameanlage (916 KB)

Bild 2: Megaposter (396 KB) JPG Dokument: Bild 2: Megaposter (396 KB)

Bild 3: Plakatwerbestellen (652 KB) JPG Dokument: Bild 3: Plakatwerbestellen (652 KB)
Unterlagen zur Ausschreibung (www.hbd.stzh.ch) Interner Link: Unterlagen zur Ausschreibung (www.hbd.stzh.ch)
Hochbaudepartement der Stadt Zürich Interner Link: Hochbaudepartement der Stadt Zürich
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