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Hochbaudepartement der Stadt Zürich |
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15. Februar 2006: Stadt Zürich gewinnt vor Bundesgericht |
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Bauernhaus in Albisrieden unter DenkmalschutzIm März 2004 hatte der Zürcher Stadtrat das Bauernhaus an der Altstetterstrasse 336 unter Denkmalschutz gestellt. Das Bundesgericht hat nun letztinstanzlich entschieden, dass der Stadtrat den Entscheid innerhalb seines Ermessenspielraumes gefällt hatte.
Das Bauernhaus aus dem Jahr 1539 ist ein Schmuckstück für das Ortsbild von Albisrieden. Es wird heute noch als Wohnhaus genutzt und ist auch in der Buchreihe «Baukultur in Zürich» (NZZ-Verlag) erwähnt: Es ist ein Einzelstück mit hohem Seltenheitswert. Das Bauernhaus war bereits in den 90er Jahren im Inventar für schützenswerte Bauten aufgenommen, aber noch nicht unter Denkmalschutz gestellt worden. Objekte, die im Inventar sind, müssen überprüft werden, wenn sie zum Beispiel einem Neubau zu weichen haben. Dann muss der Stadtrat entscheiden, ob ein Objekt aus dem Inventar entlassen oder ob es unter Schutz gestellt wird. In diesem Falle entschied sich der Stadtrat nach eingehender Prüfung für die Unterschutzstellung, worauf die Eigentümerschaft dagegen Rekurs einlegte.
Die Baurekurskommission und das Verwaltungsgericht gaben der Eigentümerschaft Recht. Das Bundesgericht nun argumentiert, dass der Stadtrat als erste Instanz bei solchen Entscheiden einen Ermessensspielraum hat, den er auch nutzen darf. Das Bundesgericht stärkt damit die Entscheidungskompetenz des Stadtrates. Das ist kein Freipass, aber ein Zeichen, dass der Stadtrat hier Handlungsspielraum hat, wenn er sich auf das fachlich qualifizierte Urteil der Denkmalpflege stützt.
Pro Jahr werden in der Stadt rund 20 Objekte unter Denkmalschutz gestellt. In über 90 Prozent der Fälle wird dies im guten Einvernehmen mit der Eigentümerschaft vollzogen, von deren Seite oft auch der Anstoss für die Unterschutzstellung kommt. Rund 5 Objekte werden pro Jahr aus dem Inventar entlassen. Ein aktuelles Beispiel ist das Restaurant Nordbrücke. Der Stadtrat hatte das Gebäude aus dem Inventar entlassen, worauf der Heimatschutz dagegen rekurrierte. Auch in diesem Falle bekam die Stadt Zürich vor dem Verwaltungsgericht Recht.
«Entscheide über Unterschutzstellungen oder Entlassungen dürfen nicht über eine Leiste geschlagen werden. Da braucht es eine sorgfältige Güterabwägung. Diese Arbeit macht sich der Stadtrat bei jedem zu behandelnden Gebäude. Es geht darum zu erhalten, was erhaltenswert ist, es geht aber auch darum Platz zu machen, wo die Stadt wertvoll weiterentwickelt werden soll», sagt Stadträtin Kathrin Martelli, Vorsteherin des Hochbaudepartements und Verantwortliche für die städtische Denkmalpflege.
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Hochbaudepartement der Stadt Zürich |
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