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Präsidialdepartement der Stadt Zürich |
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2. Februar 2006: Nur kurzfristige Auswirkungen des neuen Scheidungsrechts |
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1994 bis 2004 blieb die Zahl der Scheidungen nahezu konstantIn der Stadt Zürich liegt die Zahl der Ehescheidungen seit 1994 nahezu konstant bei 1500 pro Jahr. Der temporäre Rückgang in den Jahren 2000 und 2001 ist darauf zurückzuführen, dass viele Paare die Auswirkungen des neuen Scheidungsrechts abgewartet haben. Das mit der neuen Regelung eingeführte gemeinsame Sorgerecht kommt bereits in mehr als 20 Prozent der Fälle zur Anwendung. Trotzdem wird noch in mehr als 70 Prozent der Fälle das Sorgerecht der Mutter zugesprochen.
Analog zu den Eheschliessungen ist auch das Alter bei der Scheidung bei beiden Geschlechtern angestiegen.
Scheidende werden immer älter Waren im Jahr 1994 noch fast 40 Prozent der Männer bei der Scheidung jünger als 35 Jahre, waren es 2004 nur noch knapp 30 Prozent. Dagegen hat der Anteil der 35- bis 44-Jährigen um fast 10 Prozentpunkte zugenommen. Bei den Frauen zeigt sich ein ähnliches Bild: Der Anteil der Frauen, die bei der Scheidung jünger als 35 Jahre waren, hat sich zwischen 1994 und 2004 von knapp 50 auf etwas unter 40 Prozent gesenkt. Auffällig ist, dass der Anteil der unter 25-Jährigen bei den Frauen zwar ebenfalls eher gering, aber doch deutlich grösser ist als bei den Männern.
Bei der Scheidung liegt das Durchschnittsalter der Männer seit einiger Zeit gut 2 Jahre über demjenigen der Frauen (Tabelle im Anhang). Seit 1994 hat sich aber das Niveau um fast 2 Jahre nach oben verschoben. Allerdings hat sich im selben Zeitraum auch das durchschnittliche Alter bei der Eheschliessung nach oben verschoben.
Immer seltener sind Kinder betroffen Von der Scheidung eines Ehepaares sind in starkem Masse auch die gemeinsamen Kinder betroffen. In den untersuchten Jahren seit 1994 waren jeweils bei rund 30 Prozent der Scheidungen Kinder involviert. Der Anteil hat aber tendenziell abgenommen, ebenso die Zahl der Kinder, die direkt betroffen sind (642 im Jahr 2004). Eine Übersicht befindet sich in der Tabelle im Anhang.
Das Sorgerecht für die gemeinsamen (unmündigen) Kinder wurde in den meisten Fällen der Mutter zugesprochen. Bis 1999 wurde jeweils das Sorgerecht in 9 von 10 Fällen der Frau übertragen. Seit dem Jahr 2000 – als Folge des neuen Scheidungsrechts – fiel der Anteil unter die 80-Prozent-Marke. Allerdings geschah dies nicht zugunsten der Väter, sondern zugunsten des gemeinsamen Sorgerechts, das im Interesse der Kinder eingeführt worden war.
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Die Publikation «Scheidungen in der Stadt Zürich 1994–2004» (Analyse 3/2006) ist im Internet verfügbar (www.statistik-stadt-zuerich.info) oder kann bei Statistik Stadt Zürich als Broschüre bezogen werden (Preis Fr. 10.–).
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