|
|
|
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | |
|
|
|
|
|
25. Januar 2006: Arbeitskonflikt am Schauspielhaus - Der Stadtrat ruft zum Dialog auf |
|
|
|
| | | | | | | | | | | | | | |
|
- Grundsatz: Stadtrat und Verwaltungsrat wollen, dass die Mitarbeitenden im Schauspielhaus gut und fair bezahlt sind und dass sie für eine gute Arbeit einen entsprechenden Lohn bekommen. Es soll auch sichergestellt werden, dass die Entlöhnung auf einem transparenten und möglichst gerechten Entlöhnungssystem basiert.
- In den letzten Jahren - seit 1999 - sind offensichtlich verschiedene Versäumnisse passiert. Das ist äusserst bedauerlich. Im Zuge der finanziellen Schwierigkeiten des Schauspielhauses und den Kostenüberschreitungen im Schiffbau sind die Löhne eingefroren worden. Es besteht darum ganz klar Handlungsbedarf. Dies wird von Verwaltungsrat und Stadtrat anerkannt. Die laufende Saison unter der neuen Direktion ist gut angelaufen. Damit bestand auch die Möglichkeit, diesem lohnmässigen Anpassungsbedarf entgegen zu kommen.
- Im Februar 2005 einigten sich Schauspielhausdirektion und Unia auf ein neues Lohnregulativ. Der damalige Direktor beantragte dem Verwaltungsrat, das neue Lohnsystem einzuführen und errechnete Mehrkosten pro Jahr von Franken 80'000. Der Verwaltungsrat stimmte diesem Regulativ unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrats zu. Der Stadtrat, der laut Subventionsvertrag für solche Fragen ein Mitspracherecht besitzt, wandte sich jedoch gegen das neue Regulativ mit der Begründung, ein neues Lohnreglement solle sich strukturell am städtischen System orientieren.
- Mehr als die Hälfte aller Mitarbeitenden des technischen Personals des Schauspielhauses erhalten seit dem 1. Januar 2006 einen z.T. deutlich höheren Lohn. Im Durchschnitt beträgt die Lohnerhöhung Fr. 4055 pro Jahr. Für die aktuelle Spielzeit ist die Lohnsumme durch die erwähnten Anpassungen um 439'000 Franken angestiegen.
- Die seit dem 1. Januar 2006 bezahlten Löhne für das technische Personal (mit zwei Jahren anrechenbarer Erfahrung) liegen gemäss Abklärungen der Direktion des Schauspielhauses bis zu 20% über den vergleichbaren Branchenlöhnen der Privatwirtschaft. Die neuen Löhne sind auch im Vergleich mit andern Theatern in der Schweiz an der Spitze.
- Niemand von den Mitarbeitenden erhält seit dem 1. Januar 2006 weniger Lohn. 87 Mitar-beitende erhalten den gleichen Lohn wie bisher (Besitzstand). Dem Verwaltungsrat und dem Stadtrat ist keine Einführung eines neuen Lohnsystems bekannt, in dem es nicht auch Besitzstandwahrende gibt.
- Der Lohnanstieg im neuen System beträgt über 15 Jahre 22,5% und ist somit genau gleich wie beim städtischen Lohnsystem. Die Unia fordert für den gleichen Zeitraum 32% Lohnerhöhung. Das kann nicht finanziert werden.
- Es ist für den Stadtrat undenkbar, in einem von der Stadt Zürich stark subventionierten Kulturbetrieb für gleiche Branchenangehörige höhere Löhne zu bezahlen als für städtische Angestellte.
- Die Änderung des Lohnsystems bedingt zwingend die Zustimmung des Stadtrats. Lohnerhöhungen müssen vom Schauspielhaus erwirtschaftet werden oder sie bedingen eine Anpassung der Subvention und damit die Zustimmung durch Stadt- und Gemeinderat oder sie müssen an anderen Orten eingespart werden.
- Der heutige Streik des Personals bricht den geltenden Gesamtarbeitsvertrag. Dieser verlangt, dass bei Meinungsverschiedenheiten der Sozialpartner, bevor Streikmassnahmen angedroht und durchgeführt werden, als erster Schritt die paritätische Kommission einzuberufen ist. Als zweiter vertragsgemässer Schritt ist das kantonale Einigungsamt anzurufen und als letzter Schritt ein Schiedsgericht einzuberufen. Die paritätische Kommission wurde gestern vor Streikbeginn einberufen. Das Kantonale Einigungsamt hat die Parteien von sich aus, ebenfalls vor Streikbeginn, zur Sühneverhandlung eingeladen. In dieser Situation bedeutet jeder Streik eine Verletzung der Friedenspflicht.
- Dem Stadtrat, dem Verwaltungsrat wie auch der Direktion des Schauspielhauses liegt viel daran, das Problem im Dialog mit den Mitarbeitenden zu lösen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die Vertragsparteinen gesprächsbereit bleiben und die rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen nicht ausser acht lassen.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|