|
|
|
|
|
Gesundheits- und Umweltdepartement der Stadt Zürich |
|
|
|
24. Januar 2006: Klagen gegen Anflugbeschränkungen auf den Flughafen Zürich abgewiesen |
|
|
|
| | | | | | | | | | | | | | |
|
Die Klage der drei Gemeinden Zürich, Zumikon und Zollikon sowie der drei Privatkläger wurde heute vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg abgewiesen. Begründet wird dies mit dem fehlenden Recht der Schweizer Klägerschaft auf Klageerhebung.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim verkündete heute das Urteil im Verfahren, welches die Stadt Zürich, die Gemeinden Zollikon und Zumikon und drei private Grundeigentümer angestrengt hatten. Die Klage richtete sich gegen die von der Bundesrepublik Deutschland erlassenen Flugsperren über Süddeutschland (gegenwärtig in der 220. Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung vom 10. März 2005 geregelt). Diese haben zu einem neuen An- und Abflugregime mit einer erheblichen Lärmbelastung für die betroffene Bevölkerung im Osten und Süden des Flughafens geführt.
Der Verwaltungsgerichtshof hielt fest, dass die von der Klägerschaft geltend gemachten Fluglärmbelastungen nicht auf die deutschen Anflugregelungen zurückzuführen sind, sondern dass dies lediglich eine schweizerische Angelegenheit sei. Eine Verletzung der Rechte der Klägerschaft durch die deutsche Verordnung komme darum überhaupt nicht in Betracht.
Die Gemeinden Zürich, Zumikon und Zollikon sind enttäuscht darüber, dass die deutsche Verordnung weder von schweizerischen noch von deutschen Gerichten beurteilt wird, obwohl ein Zusammenhang mit der Einführung der Süd- und der zusätzlichen Ostanflüge mit den deutschen Flugsperren offensichtlich ist. Immerhin lässt der Verwaltungsgerichtshof Mannheim einen Weiterzug des Urteils an den Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zu, wo auch die beiden Klagen von Unique und Swiss in derselben Angelegenheit hängig sind. Die Urteile zu diesen Klagen werden frühestens Ende 2006 erwartet.
Nach Vorlage des schriftlichen Urteils und einer genauen Analyse werden die beteiligten Parteien das weitere Vorgehen gemeinsam festlegen.
|
|
|
|
|
|
Gesundheits- und Umweltdepartement der Stadt Zürich |
|
|
|
| | |
|
|
|
|
|