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Polizeidepartement der Stadt Zürich |
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17. Januar 2006: Stadtrat entscheidet über Polizeidaten von FC Basel-Fans |
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Heute wurde an einer Medienorientierung der Entscheid des Stadtrats von Zürich über die Polizeidaten der 427 Personen erläutert, die anlässlich der Polizeiaktion vom 5. Dezember 2004 am Bahnhof Altstetten festgenommen, schriftlich befragt und von denen Ganzkörperfotos angefertigt worden waren. 217 anwaltlich vertretene Personen hatten verlangt, ihre polizeilichen Daten zu löschen. Der Stadtrat lehnt dies ab, beschränkt aber den Zugriff auf die Daten. Die Ganzkörperfotos wurden zurückgeschickt oder vernichtet.
In den letzten Jahren kam es bei vielen Fussballspielen des FC Basel in Zürich zu massiven Ausschreitungen durch gewaltbereite Fans. Die Folgen waren jeweils Sachbeschädigungen an Geschäften, Wohnhäusern und Fahrzeugen. Die Stadtpolizei Zürich entschloss sich deshalb im Hinblick auf die Begegnung Grasshoppers Club – FC Basel am 5. Dezember 2004 zu einer Polizeiaktion, um gewaltbereite Fans in Zürich-Altstetten zu kontrollieren und einen erneuten „Saubannerzug“ in der Innenstadt zu verhindern. Aufgrund des Weihnachtsmarktes im Hauptbahnhof und des Sonntagsverkaufs in der Innenstadt bestand eine erhöhte Risikolage.
Geplant war, die Fahrgäste des Sonderzugs aus Basel möglichst rasch einer Personenkontrolle zu unterziehen. Ein Teil der zu kontrollierenden Personen sorgte indessen dafür, dass die Situation am Bahnhof Altstetten eskalierte, wobei es auch zu Straftaten kam. Eine rasche und sorgfältige Überprüfung jeder einzelnen Person noch auf dem Bahnhofareal war damit ausgeschlossen. Die Polizei beschloss, alle noch Anwesenden festzunehmen und aus Sicherheitsgründen auf ein Polizeiareal zu bringen, wo sie von der Polizei schriftlich befragt und von ihnen Ganzkörperfotos angefertigt wurden. Gleichzeitig wurde versucht, offensichtlich nicht Beteiligte aus der Menge herauszuholen und zu entlassen.
217 der insgesamt 427 festgenommenen Personen verlangten in der Folge, die über sie erhobenen Polizeidaten grundsätzlich zu vernichten. Dabei wurde insbesondere geltend gemacht, dass die Datenerhebungen und -bearbeitungen unrechtmässig seien. Nachdem die Stadtpolizei das Löschungsbegehren abgelehnt hatte, hat sich der Stadtrat von Zürich im Rahmen von zwei Einspracheverfahren mit der beantragten Datenlöschung eingehend auseinandergesetzt und eine umfassende rechtliche Prüfung vorgenommen. Dabei ist er zum Resultat gekommen, dass die Daten weiterhin benötigt werden, und zwar im Wesentlichen für folgende Zwecke:
- Dokumentation des polizeilichen Handelns
- Datenaustausch mit weiteren Justiz-, Polizei- und Verwaltungsbehörden, sofern der Datenzugriff im Zusammenhang mit den Vorfällen vom 5. Dezember 2004 steht. Dabei geht es insbesondere um Schadenersatz- und Genugtuungsbegehren, welche von den betroffenen Personen gestellt werden könnten. Zudem müssen die Daten für die Strafverfahren zur Verfügung stehen, die gegen die Stadtpolizei Zürich pendent sind.
Die Daten werden somit nicht gelöscht, der Stadtrat hat aber den Zugriff darauf eingeschränkt. Zugang zu den Daten haben nur noch der Chef des Rechtsdienstes der Stadtpolizei Zürich und seine Mitarbeitenden. Sowohl den Betroffenen wie auch der Vorsteherin des Polizeidepartements sind Datenzugriffe unter Angabe des Bearbeitungszwecks mitzuteilen. Diese Regelung gilt für all jene Personen – und zwar nicht nur für die Einsprechenden -, deren Strafverfahren von den Untersuchungsbehörden definitiv nicht an Hand genommen werden. Schliesslich ist festzuhalten, dass die Stadtpolizei bereits sämtliche Ganzkörperfotos zurückgeschickt oder vernichtet hat.
Dieses Vorgehen wurde in Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Zürich getroffen.
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Polizeidepartement der Stadt Zürich |
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