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21. Dezember 2005: Stadtrat lehnt Entwurf für Totalrevision des Planungs- und Baugesetzes ab |
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Die kantonale Baudirektion hat dem Zürcher Stadtrat den Entwurf für eine Totalrevision des Planungs- und Baugesetzes zur Vernehmlassung vorgelegt. Nach eingehender Prüfung lehnt der Stadtrat den vorliegenden Gesetzesentwurf ab.
Der Stadtrat ist zum Schluss gelangt, dass die gesetzten Ziele mit dem vorliegenden Entwurf für eine Totalrevision des Planungs- und Baugesetzes nicht erreicht werden. Der Stadtrat begrüsst grundsätzlich die Ziele, welche die Baudirektion des Kantons Zürich mit der Totalrevision des Planungs- und Baugesetzes verfolgt. Der Entwurf erscheint jedoch zu wenig durchdacht und ist auch nicht mit der erforderlichen Sorgfalt redigiert. Der Stadtrat ist überzeugt, dass die Revision bei den Gemeinden eine neue Planungsrunde auslösen und jedenfalls zu grosser Rechtsunsicherheit führen würde, und zwar ohne dass damit erkennbare, mindestens ebenso gewichtige Vorteile verbunden wären. Rechtssicherheit ist aber gerade im Planungs- und Bauwesen für alle Beteiligten von höchster Bedeutung. Sie gehört zu den wichtigen Faktoren, welche die Standortattraktivität von Zürich begründen.
Der Stadtrat lehnt daher eine Totalrevision des Planungs- und Baugesetzes gemäss dem vorliegenden Entwurf ab. |
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