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Stadtrat von Zürich

21. Dezember 2005: Veranstaltungsstrategie unterstützt Veranstaltende und Bevölkerung

Seit 2001 beurteilt im Auftrag des Stadtrats ein Konsultativorgan, bestehend aus Kadermitarbeitenden aller involvierten Departemente, zweimal jährlich die Gesuche für grössere Veranstaltungen und gibt zu Handen des Stadtrats Empfehlungen über Durchführung, Verschiebung oder Einschränkungen ab.

Ein Projekt unter Federführung der Vorsteherin des Polizeidepartements überprüfte im vergangenen Jahr die ebenfalls seit 2001 geltende Quartierverträglichkeitsstrategie. In die Projektarbeit einbezogen waren rund 50 VertreterInnen unterschiedlicher Ansprechgruppen wie Quartiervereine, Gewerbe, Veranstaltende, Gastronomie und Verwaltung.

Es zeigte sich rasch, dass die bestehende Quartierverträglichkeitsstrategie einer Ergänzung durch eine eigentliche Veranstaltungsstrategie bedurfte, die sicherstellte, dass die hohe Qualität der Veranstaltungen in Zürich erhalten bleibt und gleichzeitig ein aktives Chancenmanagement pflegt.

Hohe Akzeptanz von Veranstaltungen
Zwei Bevölkerungsumfragen im Frühsommer und Herbst des Jahres 2004 zeigten, dass die Akzeptanz von Grossveranstaltungen bei den Zürcherinnen und –zürchern nach wie vor hoch ist. Gleichzeitig brachte die Befragung zum Ausdruck, dass die Belastung für verschiedene Gebiete, insbesondere die Seequartiere an eine Grenze stossen, die nicht überschritten werden darf. Eine weitere Zunahme von Veranstaltungen in diesen Gebieten würde von der Bevölkerung wohl kaum mehr akzeptiert.

Die Arbeitsgruppe, deren Aufgabe es war, die Ergebnisse der Workshops zu einer Strategie zu verdichten, wurde geleitet von André Müller, Chef der Abteilung Bewilligungen der Stadtpolizei. Vertreten waren auch in dieser Arbeitsgruppe alle Anspruchsgruppen. Gemeinsam wurde eine Vision und eine Strategie formuliert, die heute dem Stadtrat unterbreitet wurde:

Vision und Schwerpunkte
„Die Attraktivität von Zürich als lebendige, lebensfrohe und aufgeschlossene Metropole wird mit vielfältigen Veranstaltungen gefördert. Dazu kooperiert die Stadt mit den Veranstaltenden, den Betroffenen und den Agglomerationsgemeinden.“

Schwerpunkte der Veranstaltungsstrategie sind a) die Qualität von Veranstaltungen, für die spezielle Beurteilungskriterien entwickelt werden sollen, und b) die Veranstaltungsorte: In Zusammenarbeit mit den Agglomerationsgemeinden und benachbarten Städten wird eine Zusammenarbeit bei den Standorten für Veranstaltungen angestrebt, die nicht zu einer weiteren Belastung der Innenstadt von Zürich führt und von der der Wirtschaftsraum Zürich profitiert. Gleichzeitig wird eine Verlagerung von Veranstaltungen in andere Quartiere (insbesondere Entwicklungsquartiere) angestrebt. Zudem sucht die Stadt nach einem attraktiven Platz ausserhalb der Innenstadt, auf dem Grossveranstaltungen durchgeführt werden können, ohne die Anwohnenden übermässig zu belasten. Die Rahmenbedingungen für Veranstaltende sollen wo immer möglich optimiert werden. Auch in die Standortpromotion sollen die Veranstaltungen verstärkt einbezogen werden.

Wird von Veranstaltungen gesprochen, so sind immer bewilligungspflichtige Anlässe gemeint. Die Bewilligungspflicht knüpft an die beiden folgenden Rechtsgebiete an:
a) Gesteigerter Gemeingebrauch des öffentlichen Grundes (Art. 20 Abs. 2 Allgemeine Poli-zeiverordnung und gestützt auf darauf erlassene Vorschriften)
b) Weitere kantonale und kommunale Erlasse (z.B. Gastgewerbegesetz, Unterhaltungsgewerbegesetz, Planungs- und Baugesetz, APV, Lärmschutzverordnung).

Rein politische und religiöse Veranstaltungen fallen, obwohl sie grundsätzlich bewilligungspflichtig sind, nicht unter den Veranstaltungsbegriff, sofern sich die Gesuchstellenden direkt auf die Grundrechte der Bundesverfassung berufen können.

Als Veranstaltung im Sinne der Strategie gilt:
Ein zeitlich und örtlich begrenzter, von Privaten oder der Verwaltung organisierter, öffentlich zugänglicher bewilligungspflichtiger Anlass im Freien oder in Zelten auf dem Gebiet der Stadt Zürich und Umgebung mit Ausnahme politischer und religiöser Anlässe im engeren Sinne.

Auch das Bewilligungsverfahren soll vereinfacht und die Eigenverantwortung der Veranstaltenden dabei gestärkt werden. Bei Kleinveranstaltungen auf Privatgrund, ist eine Bewilligungspflicht vor allem dann gegeben, wenn Lautsprecher im Freien oder Feuerwerk zum Einsatz kommen, Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verkauft werden oder wenn Zelte ab einer bestimmten Grösse aufgestellt werden.

Das Veranstaltungsangebot soll der Qualität und der Nachhaltigkeit verpflichtet sein. Die Beurteilung der Veranstaltungen erfolgt durch Berücksichtigung ihrer ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte. Die Interessen der Bevölkerung der Stadt werden dabei im Rahmen der Quartierverträglichkeitsstrategie berücksichtigt. Ziel ist die Reduktion oder gar Vermeidung von Klagen über Immissionen sowie die Zufriedenheit aller Beteiligten.
Stadtrat von Zürich Interner Link: Stadtrat von Zürich
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Mitteilungen des Stadtrates bis 9. Februar 2005 Interner Link: Mitteilungen des Stadtrates bis 9. Februar 2005
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