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14. Dezember 2005: Finanzierungsbeitrag für die Ausrichtung einer Einmalzulage von Fr. 400.— für das Personal der Zoo Zürich AG |
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Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat einen Finanzierungsbeitrag von Fr. 23'700 damit dem Personal der Zoo Zürich AG dieselbe Einmalzulage ausgerichtet werden kann, wie sie auch das städtische Personal im Frühjahr 2005 erhalten hat.
Im April 2005 hat der Stadtrat eine einmalige Zulage von Fr. 400.— netto für das städtische Personal beschlossen. Der Stadtrat honorierte damit einerseits die gute Arbeit des Personals. Andererseits wollte er mit der Einmalzulage den Reallohnstop bis 2007, bis zu Inkraftsetzung des neuen Personalrechts mit revidiertem Lohnsystem, mildern.
Seit Jahren gelten für das Personal der Zoo Zürich AG dieselben personalrechtlichen Bestimmungen wie für die städtischen Angestellten. Auch das neue Personalrecht mit Besoldungsrevision wurde vom Zoo im 2003 übernommen. Das Zoopersonal un-tersteht weiterhin derselben personalrechtlichen Weiterentwicklung (inkl. Lohnstop) wie das städtische Personal. Im Sinne der Gleichbehandlung ist es daher nur rech-tens, wenn auch das Zoopersonal in den Genuss der Einmalzulage kommt. Die Mo-dalitäten der Ausrichtung (Beschränkung bei Teilzeitangestellten usw.) sind diesel-ben, wie sie auch die Stadt angewandt hat.
Die Einmalzulage wird wie die übrigen Lohnkosten des Zoopersonals je hälftig von Stadt und Kanton finanziert. Der Regierungsrat hat den kantonalen Anteil bereits be-schlossen, der städtische Anteil von Fr. 23'700 .— ist nun noch durch den Gemeinderat zu bewilligen.
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