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Präsidialdepartement der Stadt Zürich |
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17. Oktober 2005: Bevölkerungsstrukturen in verkehrsberuhigten Wohngebieten |
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In der Stadt Zürich wohnen beinahe vier von fünf Personen in einer Tempo-30-Zone. Innerhalb dieser verkehrsberuhigten Gebiete gibt es sehr unterschiedliche Wohnlagen. Entsprechend unterscheiden sich die Bevölkerungsstrukturen und damit verbunden die Steuerverhältnisse zum Teil recht deutlich, je nach Distanz einer Wohnlage zu den verkehrsorientierten Durchfahrtsstrassen. Dies zeigt die neueste Studie von Statistik Stadt Zürich.
Rund 286'000 Personen (bzw. 78 Prozent der Wohnbevölkerung) wohnen in der Stadt Zürich in einer der 122 Tempo-30-Zonen. Diese werden zum Teil von verkehrsorientierten Durchfahrtsstrassen begrenzt. Entsprechend gibt es innerhalb der Tempo-30-Zonen auch Wohnlagen, welche an Durchfahrtsstrassen liegen und von tieferen Geschwindigkeiten, weniger Lärm und Abgasen kaum profitieren. Rund 42'000 Personen wohnen direkt – d. h. im Abstand bis zu 10 Meter – an Durchfahrtsstrassen, für weitere 26'000 Personen beträgt der Abstand zwischen 11 und 20 Meter.
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass sich die Zusammensetzung der Bevölkerung an Wohnlagen direkt an Durchfahrtsstrassen zum Teil deutlich von derjenigen weiter im Innern der verkehrsberuhigten Zonen unterscheidet. An verkehrsorientierten Wohnlagen finden sich beispielsweise höhere Anteile bei jungen Erwachsenen, bei nicht im Familienverband lebenden und bei in Miete wohnenden Personen. Der Anteil ausländischer Personen ist an verkehrsorientierten Strassen beinahe doppelt so hoch wie in davon weiter entfernten Gebieten.
Unterschiede zeigen sich auch bei den Steuerverhältnissen: Eher gering sind sie beim Einkommen, sehr deutlich dagegen beim Vermögen. Die Einkommen nehmen tendenziell mit zunehmendem Abstand von verkehrsorientierten Strassen zu. Allerdings werden die tiefsten Einkommen nicht für die Wohnlagen direkt an Durchfahrtsstrassen, sondern für diejenigen in der «zweiten» und «dritten Reihe» – also im Abstand zwischen 11 bis 30 Metern von Durchfahrtsstrassen – ausgewiesen. Beim Vermögen zeigen sich demgegenüber markante Unterschiede: Das steuerbare Vermögen liegt für Personen an Wohnstandorten nahe an Durchfahrtsstrassen rund zwei- bis dreimal tiefer als an ruhigeren Standorten im Innern der 30-er Zonen.
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