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Tiefbau- und Entsorgungsdepartement der Stadt Zürich |
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4. Oktober 2005: Quartierinformation „Flankierende Massnahmen Westumfahrung“ |
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Die Westumfahrung Zürich mit dem Üetlibergtunnel geht voraussichtlich im Jahr 2008 in Betrieb. Dies allein genügt indes nicht, um den Verkehr tatsächlich auf die Westumfahrung zu lenken. Um die beabsichtigte Entlastung der Quartiere sicherzustellen, werden bauliche und betriebliche flankierende Massnahmen ergriffen, die gleichzeitig mit der Eröffnung der Westumfahrung ihre Wirkung entfalten sollen. Bei der Projektierung dieser flankierenden Massnahmen arbeiten Stadt und Kanton Zürich eng zusammen. In diesen Wochen finden dazu Orientierungsveranstaltungen in den Quartieren statt.
Das Gesamtkonzept der flankierenden Massnahmen wurde bereits im November 2001 durch den Regierungsrat des Kantons Zürich festgelegt. Es sind Massnahmen in der Stadt Zürich, in Birmensdorf und in Adliswil geplant. Die Umklassierung der Sihlfeld- und der Weststrasse zu Quartierstrassen und ein Gegenverkehr-Regime auf der Seebahnstrasse bilden das Herzstück der flankierenden Massnahmen in der Stadt Zürich. Aber erst im Zusammenspiel der vielen weiteren Massnahmen in und ausserhalb der Stadt Zürich wird sichergestellt, dass die erwünschte Verlagerung des Durchgangsverkehrs aus der Stadt auf die Westumfahrung eintritt.
Die flankierenden Massnahmen werden teilweise grosse Veränderungen für die Wohnbevölkerung in den betroffenen Quartieren haben. Bereits im Frühjahr 2005 wurden Vertre-terinnen und Vertreter der betroffenen Quartiere in den Stadtkreisen 2, 3, 4 und 9 zu einer Orientierungsveranstaltung eingeladen. Ende September und anfangs Oktober werden nun in jedem Quartier erneut solche Anlässe durchgeführt. Es ist Stadt und Kanton Zürich wichtig, die betroffene Bevölkerung über den Stand der Arbeiten und die geplanten Massnahmen zu orientieren. Da es sich gerade in der Stadt Zürich um ein sehr bevölkerungsreiches Gebiet handelt, ist es leider nicht möglich, alle Einwohnenden persönlich vor Ort zu orientieren. Stadt und Kanton Zürich haben daher beschlossen, Vertretende aus den Quartieren einzuladen. Es handelt sich dabei um die Quartier- und Gewerbevereine, die Schulbehörden, die Wohnbaugenossenschaften mit Wohnungen, die Gemeinde- und Kantonsratsmitglieder der betroffenen Gebiete sowie die Verkehrsverbände.
Diese Orientierungen werden zusätzlich zum formellen Mitwirkungsverfahren (gemäss §§ 13 und 16 des kantonalen Strassengesetzes) durchgeführt, damit Wünsche und Bedürf-nisse bereits frühzeitig in den Planungs- und Projektierungsprozess einfliessen können.
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Tiefbau- und Entsorgungsdepartement der Stadt Zürich |
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Tiefbauamt der Stadt Zürich |
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