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28. September 2005: Ein Fehler wird korrigiert: Mietvertrag wird dem Gemeinderat vorgelegt |
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Bei der Überprüfung der 82 bestehenden Mietverträge zwischen der Wohn- und Obdachlosenhilfe und privaten Liegenschaftsbesitzern musste festgestellt werden, dass diese nicht gemäss Finanzkompetenzordnung den zuständigen Instanzen zur Genehmigung vorgelegt worden sind. Die Vertragsabschlüsse lagen im Interesse der Stadt und bilden eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Wohn- und Obdachlosenhilfe ihrer Aufgabe nachkommen kann. Die ausgehandelten Vertragskonditionen sind absolut angemessen und der Marktlage entsprechend. Ein Schaden ist der Stadt Zürich nicht entstanden.
Das Sozialdepartement hat entsprechend gehandelt. Die Fehler sind jetzt korrigiert worden. Die Vorsteherin hat die entsprechenden Verfügungen erstellt. In einem Fall liegt die Genehmigungskompetenz beim Gemeinderat. Der Stadtrat legt nun diesen Mietvertrag mit Weisung dem Gemeinderat vor. |
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