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Stadtrat von Zürich

31. August 2005: Ärztliche Dienste werden zusammengelegt

Der Stadtrat hat heute beschlossen, die ärztlichen Dienste des Sozialdepartements an den Stadtärztlichen Dienst im Gesundheits- und Umweltdepartement zu übertragen. Damit wird der Stadtärztliche Dienst ab dem 1. Januar 2006 unter einem Dach ein Angebot an ärztlichen und psychiatrischen Dienstleistungen zur Verfügung stellen können.

Heute gibt es an verschiedenen Stellen im Gesundheits- und Umweltdepartement sowie im Sozialdepartement Ärztinnen und Ärzte, die im Sucht- und Drogenbereich tätig sind. Zur Erreichung von effizienteren Abläufen und zur Realisierung von Synergiepotentialen (z.B. zentraler Einkauf von Medikamenten) sollen diese ab dem 1. Januar 2006 im Stadtärztlichen Dienst zusammengefasst werden. Von diesem Wechsel sind die ärztlichen Dienste für die heroingestützte Behandlung sowie jene für die Kontakt- und Anlaufstellen betroffen.

Da auch im Bereich der psychiatrischen und psychologischen Dienstleistungen Synergiemöglichkeiten bestehen, wird der Psychiatrisch Psychologische Dienst des Sozialdepartements ebenfalls auf den 1. Januar 2006 an den Stadtärztlichen Dienst übertragen. Der Psychiatrisch Psychologische Dienst soll in Zukunft den steigenden Bedarf der Klientinnen und Klienten des Sozialdepartements nach psychiatrischen und psychologischen Leistungen abdecken. Durch die psychiatrisch-psychologischen Angebote in den Sozialzentren und in den Sozialen Einrichtungen und Betrieben kann die Wohn- und Arbeitsfähigkeit der Klientinnen und Klienten verbessert werden.

Die Zusammenführung der ärztlichen Dienste bedingt keine Mehrausgaben. Die neue Struktur soll eine möglichst gute medizinische und gleichzeitig wirtschaftliche Leistungserbringung ermöglichen.
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