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Polizeidepartement der Stadt Zürich |
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4. August 2005: Ueberland-/Aubruggstrasse; Versuchsweise Höchstgeschwindigkeit "50 generell" |
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Auf der Aubrugg- und Ueberlandstrasse – in den Abschnitten Winterthurer- bis Aubruggstrasse und Saatlen- bis Winterthurerstrasse – gilt in beiden Fahrtrichtungen ab Dienstag, 9. August 2005, neu Höchstgeschwindigkeit «50 generell». Die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit erfolgt versuchsweise für drei Monate. Die in diesem Teilstück installierten Verkehrsüberwachungsanlagen werden ab Montag, 15. August 2005, wieder aktiviert.
Die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf 50 km/h als Versuch drängt sich aus Gründen der Verkehrssicherheit auf. Auf den betreffenden Abschnitten ereigneten sich zwischen 1. Januar 2000 und 31. Dezember 2004 insgesamt 97 Kollisionen. 43 Personen erlitten dabei Verletzungen. Zudem entstand ein Sachschaden in der Höhe von rund 1,4 Millionen Franken. Das Ziel des Versuchs ist es, die Unfallzahlen zu reduzieren.
Bauliche Veränderungen sind an der Aubrugg- und an der Ueberlandstrasse nicht notwendig. Es erfolgen nur Umsignalisationen. Die an der Ueberlandstrasse im Einsatz stehenden Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen werden selbstverständlich während der Dauer des Versuchs angepasst.
Während der Versuchsphase werden zahlreiche Daten erhoben und ausgewertet. Erst nach der Auswertung wird über eine definitive Einführung der Höchstgeschwindigkeit «50 generell» entschieden.
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Polizeidepartement der Stadt Zürich |
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