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18. Mai 2005: Erlass der neuen Verordnung über die geleiteten Volksschulen in den Schulkreisen der Stadt Zürich, Weisung des Stadtrats an den Gemeinderat |
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Am 8. Februar 2004 haben die Stadtzürcher Stimmberechtigten Ja zur Einführung von Schulleitungen an der Volksschule gesagt und damit den strukturellen Rahmen für eine umfassende Schulreform gesetzt. Die nähere Ausgestaltung der geleiteten Schulen wurde dabei dem Gemeinderat überlassen. Dementsprechend sollen nun Organisation, Aufgaben und Kompetenzen der Schulleitungen und der Schulkonferenzen sowie auch die grundlegenden Geschäftsordnungsbestimmungen für die Kreisschulpflegen mit der neuen Verordnung über die geleiteten Volksschulen in den Schulkreisen der Stadt Zürich („Organisationsstatut“) geregelt werden. Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 20. April 2005 die Weisung für diese neue Verordnung zuhanden des Gemeinderats verabschiedet.
Mit der neuen Verordnung wird nach Möglichkeit das, was sinnvollerweise auf der Ebene der Schuleinheiten entschieden werden kann, in die Kompetenz der Schuleinheiten (Schulleitung oder Schulkonferenz) übertragen. Dazu gehört auch in einem vorgegebenen Rahmen die Zuweisung und Verwendung von finanziellen Mitteln. Schulhausübergreifende Geschäfte und Regelungen im Sinne von gesamtstädtischen Vorgaben obliegen den Kreisschulpflegen, der Konferenz der Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten sowie der Vorsteherin des Schul- und Sportdepartements.
In den Mittelpunkt rücken die Schuleinheiten, der die Fachbereiche Schule, Kindergarten, Betreuung und Hausdienst angehören. Die Schuleinheiten organisieren sich im Rahmen des übergeordneten Rechts selbst und erlassen dazu ein Betriebskonzept. Sie erhalten mit dem Globalkredit in definierten Bereichen Mittel zur Gestaltung des Schulbetriebs. Die Qualitätssicherung und -entwicklung gehört zum Grundauftrag jeder Schuleinheit. Zu diesem Zweck erarbeitet jede Schuleinheit unter Berücksichtigung der übergeordneten Vorgaben ein Leitbild und einen Entwicklungsplan/ Jahresplan (Schulprogramm), welche die von ihr für die nächsten Jahre festgelegten Ziele und die zur Umsetzung vorgesehenen Massnahmen enthalten.
Mit der neuen Verordnung will der Stadtrat den Handlungsspielraum der Schuleinheiten bezüglich Aufgaben, Kompetenzen und Finanzen klar festlegen, wobei mit dem Gestaltungsfreiraum Anreize zur Qualitätssteigerung in den öffentlichen Volksschulen geschaffen werden sollen. Die neue Verordnung ist ein „Puzzleteil“ im Rahmen der Schulentwicklung, abgestimmt auf die städtische Schulbehördenreform und die kantonalen Vorhaben.
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