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Polizeidepartement der Stadt Zürich

13. Mai 2005: Verkehrsregime Altstadtzone rechts der Limmat

Neues Verkehrsregime tritt am 1. Juni 2005 in Kraft

Ab dem 1. Juni 2005 tritt das neue Verkehrsregime Altstadt rechts der Limmat in Kraft. Nach einer Verfahrensdauer von rund 12 Jahren können die 1993 erlassenen Verkehrsanordnungen jetzt umgesetzt werden. 1993 erliess der damalige Polizeivorsteher der Stadt Zürich zahlreiche Verkehrsanordnungen. Im Mai 2004 hat der Bundesrat dieses Verkehrsregime geschützt und dagegen erhobene Beschwerden abgewiesen. Auf eine gegen diesen Entscheid eingereichte Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist das Bundesgericht im letzten Dezember nicht eingetreten.

Die Gebiete, für die das neue Verkehrsregime gilt, sind durch folgende Strassen und Plätze begrenzt: Limmatquai, Mühlegasse, Zähringerplatz, Predigerplatz, Seilergraben, Hirschengraben, Rämistrasse, Waldmannstrasse, Oberdorfstrasse und Rämistrasse sowie Limmatquai, Zähringerstrasse und Mühlegasse.

Diese Gebiete sind neu Fahrverbotszonen mit Ausnahmen und mit zeitlichen Beschränkungen. Der Güterumschlag sowie das Ein- und Aussteigenlassen ist von 5.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Untere Zäune sowie Zähringer-/Predigerplatz: 5.00 Uhr bis 19.00 Uhr) gestattet. Die Zufahrt für Hotellogiergäste und Taxis zum Gepäck- und Personen-transport, für Taxis auf Bestellung, zu privaten Parkplätzen sowie für Berechtigte mit Bewilligung ist – wie bis anhin – jederzeit möglich.

Am Hirschengraben werden zusätzliche Parkplätze geschaffen. Aufgehoben werden hingegen die Parkplätze an der Obmannamtsgasse. Somit gehen in der Altstadtzone rechts der Limmat keine Parkplätze verloren.

Das neue Verkehrsregime hilft, die Anwohnerschaft vor Immissionen des Strassenverkehrs zu schützen und gleichzeitig die Attraktivität der Altstadt rechts der Limmat zu steigern. Das Verkehrskonzept trägt dazu bei, die Besucher- und Verkehrsströme möglichst reibungslos aneinander vorbei durch die Altstadtgassen zu lenken.


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