|
|
|
|
|
18. März 2005: Stadt gleicht Februar-Teuerung voll aus |
|
|
|
| | | | | | | | | | | | | | |
|
Alle Mitarbeitenden erhalten zusätzlich eine EinmalzulageDie Löhne der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden per 1. April der Teuerung angepasst. Massgebend für die Erhöhung der Lohnskala ist der Indexstand von Ende Februar, der 103,6 Punkte beträgt und damit um 0,8 Punkte höher liegt als die 102,8 Punkte der noch geltenden Basis (Zürcher Städteindex der Kon-sumentenpreise). Der Ausgleich der Teuerung hat Kosten von 13,62 Mio. Franken zur Folge.
Vom Teuerungsausgleich der Stadt ausgenommen sind die Lehrkräfte an der Volksschule, deren Löhne entsprechend den vom Kanton getroffenen Regeln angepasst wurden (halbe Teuerung gemäss Indexstand November 2004).
Keinen Teuerungsausgleich erhalten all jene, die sich in einer Berufslehre befinden. Ihre Löhne wurden per 1. April 2003 derart erhöht, dass die aktuelle Teuerung mehr als ausgeglichen ist.
Einmalzulage von 400 Franken Weil der Stadtrat einen Reallohnstopp für die kommenden zwei Jahre bis zur Inkraftsetzung des revidierten Lohnmodells (voraussichtlich April 2007) vorsieht, richtet er allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine einmalige Zulage von netto 400 Franken pro Vollzeitstelle aus. Diese Zulage soll eine Anerkennung für die geleistete gute Arbeit und die hohe Budgetdisziplin im Rahmen der Rechnung 2004 sein. Die Kosten für die Einmalzulage werden auf rund 8 Mio. Franken veranschlagt. Lehrlinge und Praktikantinnen erhalten eine Zulage von 100 Franken. Bei Teilzeitangestellten ent-spricht die Zulage dem Pensum vom 1. April; der Betrag wird aber mindestens 100 Franken betragen. Von der Zulage ausgenommen sind die Lehrkräfte an der Volksschule.
Zusätzlich zu Teuerung und Einmalzulage entschied der Stadtrat, 2,5 Mio. Franken zugunsten von Prämien für besondere Leistungen (einmalige Vergütungen) bereit zu stellen.
Das ganze Paket liegt damit im Rahmen der 25,5 Mio. Franken (brutto), die per 2005 für Teuerung plus Lohnmassnahmen budgetiert worden sind.
|
|
|
|
|
|
|
|
|