Stadt Zürich
 
Seite vorlesen Schriftgrösse
Suchen   

Bereich

 

Stadt

Inhalt
Mitteilungen 2007
Mitteilungen 2006
Mitteilungen 2005
Dezember
November
Oktober
September
August
Juli
Juni
Mai
April
März
Februar
Januar
Mitteilungen 2004
Mitteilungen 2003
Mitteilungen 2002
Mitteilungen des Stadtrates bis
9. Februar 2005
Home Mitteilungen
Sitemap
Service
Suche in den Mitteilungen
Stadt Zürich
Home Stadt Zürich
Startseite Medienmitteilungen der Stadt Zürich

Finanzdepartement der Stadt Zürich

18. März 2005: Zürcherinnen und Zürcher mit Rückstand auf die Marschtabelle

Die Zahl der bereits eingereichten Steuererklärungen 2004 liegt leicht unter dem Stand des Vorjahrs. Bis zum 15. März 2005 sind von den rund 220'000 Steuererklärungen, die in der Stadt Zürich einzureichen sind, erst 40'870 eingetroffen. Das sind 5'799 Dossiers oder 12,5 % Rückstand gegenüber dem Vorjahr. Demgegenüber hat die Zahl der Gesuche um Erstreckung der Frist zur Einreichung der Steuererklärung zugenommen. 42'216 Steuerpflichtige (Vorjahr 41'293) haben bis anhin um eine Verlängerung nachgesucht.

Eine mögliche Erklärung für die verzögerte Einreichung ist der Termin von Ostern, der dieses Jahr auf das letzte Märzwochenende fällt und somit noch für das Ausfüllen der Steuererklärung genutzt werden könnte. Das Steueramt empfiehlt jedoch allen Steuerpflichtigen, die alljährliche Pflicht zum Ausfüllen der Steuererklärung nicht auf das letztmögliche Datum hinauszuschieben. Fehlende Unterlagen oder besonders schönes Wetter über Ostern können dazu führen, dass es mit der Einhaltung der Frist plötzlich eng wird.

Das Steueramt der Stadt Zürich hat im Januar 2005 insgesamt 220’955 Steuererklärungen verschickt. Für 18'671 Selbständigerwerbende wurde die Abgabefrist für die Steuererklärung vorsorglich bis zum 30. September 2005 erstreckt, damit ihnen genügend Zeit für die Erstellung des Geschäftsabschlusses bleibt.

Den übrigen Steuerpflichtigen bleibt noch bis am Donnerstag, 31. März 2005 Zeit, entweder ihre Steuererklärung einzureichen oder aber eine Verlängerung der Einreichungsfrist zu verlangen. Die Fristerstreckung kann auch selber online auf der Homepage des Steueramtes www.steueramt.ch erfasst werden.

Wird ein Gesuch erst nach dem 31. März 2005 eingereicht, kann die Frist nicht mehr erstreckt werden. Das Steueramt rechnet damit, dass wiederum eine grössere Anzahl Steuererklärungen (Vorjahr 40'000) nicht termingerecht eingehen und vom Steueramt der Stadt Zürich gemahnt werden müssen.

Das Steueramt der Stadt Zürich dankt allen, die ihre Steuererklärung frühzeitig einreichen.
Finanzdepartement der Stadt Zürich Interner Link: Finanzdepartement der Stadt Zürich
Steueramt der Stadt Zürich Interner Link: Steueramt der Stadt Zürich
Weitere Links
Mitteilungen des Stadtrates bis 9. Februar 2005 Interner Link: Mitteilungen des Stadtrates bis 9. Februar 2005
Archiv
Medienmitteilungen von Februar 1999 bis Oktober 2002 Interner Link: Medienmitteilungen von Februar 1999 bis Oktober 2002
Seite vorlesen Seite vorlesen Seite senden Seite senden Seite drucken Seite drucken nach oben Page Top Link

root "internet/stzh/tools/footer" for dynamic footer content not found!

Initteil: 1ms   |   Header: 12ms   |   Nav: 26ms    |   Content: 67ms    |   Footer: 1ms    | Total: 107 ms
Head: 16ms   |   Body: 112ms    |   Total: 128 ms