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2. März 2005: Schulzimmer, Altersheime und städtische Büros per Mausklick |
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Die Stadt Zürich benötigt für die Bewirtschaftung ihrer Immobilien eine zweck-mässige Software. Mit einem Computer Aided Facility Management (CAFM) können städtische Gebäude-Daten zentral erfasst und die Räume besser bewirtschaftet werden. Der Stadtrat hat für das wichtige und wegweisende Projekt EDV- und gebundene Ausgaben von 4,3 Mio. Franken bewilligt.
Die Stadt Zürich besitzt rund 2 Millionen Quadratmeter Geschossfläche in Schulhäusern, Kindergärten, Horten, Alters- und Pflegeheimen, Gemeinschaftszentren, Museen, städtischen Büros usw. Das sind etwas 300 Fussballplätze nebeneinander. Um die stattliche Anzahl an Gebäuden wirtschaftlich zu nutzen und zu pflegen, braucht es ein geeignetes Instrument. Bisher mussten diese Daten von Hand erfasst und aktualisiert werden. Mit dem Einsatz des Computer Aided Facility Management CAFM kann die Stadt alle Gebäude-Daten zum ersten Mal flächendeckend erfassen und zentral bewirtschaften. Der Stadtrat erwartet, dass sich das neue Management auch finanziell auszahlen wird. Die Immobilien-Bewirtschaftung rechnet mit Einsparungen von rund 10 Mio. Franken innerhalb von 10 Jahren dank vereinfachter Belegungsplanung und standortunabhängigem Zugriff auf die Immobiliendaten für die gesamte Stadtverwaltung. Die Einführung des CAFM-Systems bis Ende 2006 ist eine wichtige Voraussetzung, damit die Stadt Zürich wie geplant, im Immobilien-Bereich jährlich insgesamt 40 Mio. Franken sparen kann.
Grösstes CAFM-Projekt der Schweiz Das CAFM-System ermöglicht zudem, Gebäudedaten auch grafisch darzustellen. Dadurch kann beispielsweise in Zukunft das Schul- und Sportdepartement die Flächendaten und Rauminformationen zur Planung der Raumbelegung und zur Stundenplanerstellung nutzen. Auch das Sozialdepartement, die Zürcher Verkehrs-betriebe oder die Liegenschaftenverwaltung könnten das CAFM kostengünstig für ihre Bedürfnisse einsetzen. Das von der Stadt Zürich geplante CAFM-Projekt ist eines der grössten der Schweiz. Die Ausschreibung erfolgte international und nach den Regeln des GATT/WTO-Übereinkommens.
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