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20. Dezember 2004: ewz beginnt mit Sanierungsarbeiten zum Schutz gegen Elektrosmog

Die Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (NISV) soll Menschen vor elektromagnetischen Feldern schützen. Obwohl die Verordnung seit fünf Jahren in Kraft ist, fehlen die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen. ewz hat trotzdem bereits mit den notwendigen Sanierungsarbeiten begonnen und rechnet damit, dass bei rund 400 von 660 überprüften Anlagen Sanierungsmassnahmen notwendig sind.

Anlagen in öffentlichen Gebäuden überprüft
In der Medienmitteilung vom 14. April 2003 informierte das Hochbaudepartement über die Bestandesaufnahme in öffentlichen Gebäuden, Schulanlagen, Kindergärten. Seither überprüfte ewz zusammen mit der Immobilien-Bewirtschaftung der Stadt Zürich alle Anlagen in öffentlichen Gebäuden. Ungefähr 25 von 50 Anlagen (darunter vorwiegend Transformatorenstationen in Schulhäusern und Kindergärten), die den Schweizer Vorsorgegrenzwert überschritten, die jedoch immer klar innerhalb des Europäischen Grenzwertes lagen, wurden bis heute saniert oder zumindest teilsaniert. Die Sanierungen erfolgten entweder durch Massnahmen an der elektrischen Ausrüstung oder durch bauseitige Abschirmung des Magnetfeldes. Letztere werden auf die Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten des Hochbaudepartementes an den Gebäuden abgestimmt. Bei den Anlagen, welche nur geringfügig über dem Anlagegrenzwert liegen, wurden die Benutzer über betriebliche Massnahmen zur Reduktion der Belastung instruiert.

400 von 660 Anlagen sanierungsbedürftig

Im Jahr 2004 überprüfte ewz alle weiteren Anlagen in der Stadt Zürich: Sanierungsarbeiten an den Anlagen mit Grenzwertüberschreitungen sind in der Zwischenzeit ebenfalls im Gange. ewz geht davon aus, dass bei rund 400 von insgesamt 660 Anlagen Massnahmen zu treffen sind. Dies würde Kosten von etwa 20 Mio. Franken verursachen. Genaue Angaben lassen sich erst nach den definitiven Ausführungsvorschriften machen.

Warten auf Ausführungsbestimmungen

Der Immissionsgrenzwert für das Magnetfeld (100 Mikrotesla bei 50 Herz) ist international gültig und wird von allen Anlagen deutlich unterschritten. Zudem ist in der Schweiz aus Vorsorgegründen ein wesentlich tieferer Anlagegrenzwert von 1 Mikrotesla festgelegt, der an Orten mit regelmässigem, mehr als vier Stunden pro Tag dauerndem Personenaufenthalt einzuhalten ist. Für diesen Grenzwert gilt eine Sanierungsfrist von mindestens fünf Jahren ab Erlass der Ausführungsvorschriften des Bundes. Da weltweit praktisch keine Erfahrungen mit diesen tiefen Grenzwerten vorliegen, lassen auch die Ausführungsbestimmungen auf sich warten. Der Publikationstermin wird immer wieder verschoben und wird nun frühestens auf Ende 2005 erwartet. Zuständig für die Einhaltung der NISV bei der städtischen Energieversorgung ist mehrheitlich ewz als Anlagenbesitzer.

Weg der Vernunft

Da die Ausführungsbestimmungen zur NISV fehlen, ist heute eine «gesetzeskonforme» Sanierung nicht möglich. ewz hat eine Sanierungsliste ausgearbeitet und dabei die Prioritäten so festgelegt, dass die realen Magnetfeldwerte und die effektive Nutzung der Räume berücksichtigt sind. Die meisten Transformatorenstationen sind aus Gründen der Versorgungssicherheit praktisch immer nur zu 50% ausgelastet. Für die Sanierungsdringlichkeit dieser Stationen ist für ewz die reale Belastung entscheidend und nicht eine willkürliche Hochrechnung, wie sie das Gesetz vorsieht. Hausinstallationen, welche nicht durch einen klaren Grenzwert der NISV geregelt werden, erzeugen teilweise höhere Magnetfelder als eine benachbarte Transformatorenstation. In einem solchen Fall verzichtet ewz auf eine Sanierung.

Aufwand in Grenzen halten

Aus Sicherheitsgründen (Personenschutz und Versorgungssicherheit) können nicht alle Anlagen gleichzeitig saniert werden. Eine Sanierung bedeutet in der Regel ein Ausschalten der Anlagen für ein paar Wochen. Eine geordnete, gut geplante Reihenfolge ist daher wichtig für eine effiziente Umsetzung. Dabei besteht zur Zeit aber auch die Gefahr, dass nach Veröffentlichung der Ausführungsbestimmungen nochmals aufwändig nachsaniert werden muss. ewz hat präventiv begonnen Teilsanierungen durchzuführen. Schon mit einfachen Massnahmen lassen sich die Felder stark reduzieren: Eine Reduktion der Felder auf Werte im Bereich von 3 Mikrotesla ist mit relativ wenig Aufwand machbar, die letzte Reduktion auf 1 Mikrotesla ist hingegen mit hohen Kosten und Unsicherheiten verbunden. Mögliche Sanierungsmassnahmen sind: magnetfeldoptimierte Kabelführungen, magnetfeldreduzierte Anlagenteile, Einbringen von Abschirmplatten, Umnutzung von Räumen mit höheren Feldwerten oder im Extremfall Ausschalten oder Verschieben von ganzen Anlagen.

ewz Interner Link: ewz
Departement der Industriellen Betriebe Interner Link: Departement der Industriellen Betriebe
Hochbaudepartement Interner Link: Hochbaudepartement
Weitere Links
Mitteilungen des Stadtrates bis 9. Februar 2005 Interner Link: Mitteilungen des Stadtrates bis 9. Februar 2005
Archiv
Medienmitteilungen von Februar 1999 bis Oktober 2002 Interner Link: Medienmitteilungen von Februar 1999 bis Oktober 2002
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