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17. November 2004: Gemeinsame Mitteilung der Stadträte von Zürich und Winterthur zum NFA |
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JA der Stadträte von Zürich und Winterthur zur Neugestaltung des Finanzausgleichs NFA – Nach der Abstimmung soll eine Arbeitsgruppe mit dem Kanton einberufen werden
Die Stadträte von Zürich und Winterthur unterstützen die Reform des Bundes zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA). Sie setzen dabei auf Vertrauen in den Kanton, haben aber auch einige Erwartungen. Jedenfalls sind beide Stadträte überzeugt, dass die Nachfolgearbeiten auf kantonaler Stufe nach einem Ja des Volkes entscheidend sein werden.
Diese Nachfolgearbeiten mit dem Kanton, die erst noch in kurzer Zeit zu leisten sein werden, beinhalten einige Risiken. Die Stadträte von Zürich und Winterthur gehen davon aus, dass sich der Regierungsrat des Kantons Zürich beim Bundesrat für eine effektive Abgeltung der spezifischen Sonderlasten der Städte und Agglomerationen einsetzt. Die beiden Stadträte verlangen, dass die Expertenerkenntnisse, wonach die effektiven soziodemographischen Sonderlasten im Kanton Zürich nicht 60, sondern 140 Mio. Franken betragen, berücksichtigt werden. Die entsprechenden Ausgleichs-zahlungen sind ungeschmälert den Aufwand leistenden Gemeinwesen weiterzuleiten.
Damit die Interessen der Städte zum Zuge kommen können, soll unmittelbar nach der Abstimmung vom 28. November zusammen mit dem Kanton eine Arbeitsgruppe einberufen werden, welche diese Nachfolgearbeiten begleitet.
Was spricht für die NFA? Tatsache ist, dass die unterschiedlichen Landesteile des schweizerischen Bundesstaates durch den Föderalismus gut zusammengefügt werden. Das „Modell Schweiz“ hat aber in den letzten Jahren an Gehalt verloren, sind doch die Finanzströme unübersichtlich geworden, die Aufgaben zu stark auf den Bund konzentriert und die Unterschiede bezüglich Finanzkraft der Kantone zu gross. Die NFA, deren Vorbereitungsarbeiten gut 15 Jahre dauerten, merzt die bestehenden Schwächen durch einen effizienten Ausgleich zwischen Geber- und Nehmerkantonen aus. Gezielt ausgeglichen werden auch die regionalen Nachteile. Anhand definierter Indikatoren gleicht der geografisch-topografische Ausgleich die Nachteile der Bergge-biete aus, während der soziodemografische Ausgleich die besonderen Lasten der Kernstädte berücksichtigt. Schliesslich sollen die Lasten für definierte Zentrumsaufgaben im interkantonalen Verbund erbracht werden.
Der wirtschaftskräftige Kanton Zürich trägt beim Ressourcenausgleich gezwungenermassen eine besondere Verantwortung. Der landesweite Nutzen dürfte langfristig aber die finanzielle Zusatzleistung auffangen. Zudem finden mit dem soziodemografischen Ausgleich und mit dem interkantonalen Lastenausgleich zwei innovative Elemente in die NFA Eingang, die der räumlichen Entwicklung in Zentrumskantonen entgegenkommen.
Kantone sollen übertragene Aufgaben im bisherigen Ausmass weiterführen. Die NFA regelt nicht nur die Finanzflüsse neu. Auch im Bereich der sozialen Sicherung - vorab bei Behinderteneinrichtungen - sowie in den Bereichen Ergänzungsleistungen und Spitex werden bisherige Zuständigkeiten vom Bund auf die Kantone übertragen. Diverse Organisationen, namentlich aus dem Behindertenbereich, fürchten einen Sozialabbau. Die Stadträte von Zürich und Winterthur können die Bedenken dieser Organisationen verstehen und fordern deshalb den Regierungsrat auf, die übertragenen Aufgaben im bisherigen Ausmass weiterzuführen und für eine adäquate soziale Sicherung die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Es darf nicht sein, dass ausgerechnet Behinderte und einkommensschwache Betagte durch den Neuen Finanzausgleich eine Verschlechterung ihrer sozialen Situation zu tragen haben. |
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