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16. November 2004: Die Zürcher Filmstiftung ist gegründet |
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Nachdem der Kanton und dann auch die Stadt Zürich in der Abstimmung vom 26. September den notwendigen Mitteln zugestimmt hatten, ist der Weg für die Filmförderung der Zürcher Filmstiftung frei geworden. Diese wurde am 15. November 2004 gegründet.
Noch am Tag der Abstimmung fand die konstituierende Sitzung des Stiftungsrates statt. Dieser hat unter dem Vorsitz von Stadtpräsident Elmar Ledergerber beschlossen, dass die Filmstiftung ihre Arbeit unverzüglich aufnehmen wird. Dem ersten Stiftungsrat gehören neben dem Stadtpräsidenten von Zürich Regierungsrat Markus Notter und die Gemeindepräsidentin von Rüschlikon, Brigitte Gürtler, in Vertretung des Kantons Zürich, als Vertreter der Stadt Winterthur ihr Stadtpräsident Ernst Wohlwend, als Vertreter des Vereins Zürich für den Film sein Präsident Andres Brütsch und der Filmproduzent Peter-Christian Fueter, sowie als direkt in dieses Gremium Gewählte die Filmverleiherin Trudi Lutz und der Filmregisseur Christoph Schaub an. Ein letzter Sitz des neunköpfigen Gremiums wird in den kommenden Wochen als weitere Vertretung der Stadt Zürich besetzt werden.
Die gemeinsame Filmförderung von Stadt und Kanton Zürich und ihre Kommission wird daher nach einer Übergangszeit, die aller Voraussicht nach bis Ende März des kommenden Jahres dauern wird, aufgelöst. Während dieser Übergangszeit liegt die Geschäftsführung noch in den Händen des Präsidialdepartements der Stadt Zürich. Sie erhält jedoch im kommenden April eine eigenständige Einrichtung. Zu diesem Zweck ist vor kurzem die Stelle der Geschäftsführung ausgeschrieben worden. Aus den eingegangenen Bewerbungen wird gegenwärtig die Endauswahl getroffen.
Mit der Begutachtung der Gesuche werden für die Übergangszeit die gleichen Leute beauftragt, welche der bisherigen Filmförderungskommission angehörten. Es sind dies als Kommissionspräsidentin die Geschäftsführerin von Euroinfo/Media Desk Schweiz, Anita Wasser, der Bereichsleiter Film der Kulturpflege der Stadt Zürich, Paul Baumann, der Filmwissenschafter Matthias Brütsch, der Filmproduzent Lukas Hobi, die Filmverleiherin Trudi Lutz und der Filmsachverständige der kantonalen Fachstelle Kultur, Konrad Wittmer. Danach wird diese Aufgabe von drei Fachkommissionen übernommen, welche ab diesem Zeitpunkt die Gesuche aus dem Bereich „fiction“, „non-fiction“ und „distribution/promotion“ begutachten werden.
In der neuen Filmförderung fallen nicht nur die grösseren Mittel und die neuen Höchstbeträge auf. Sie zeichnet sich auch durch verschiedene Erweiterungen der Fördermöglichkeiten aus. So können inskünftig etwa auch minoritäre Koproduktionen mit Projekten aus der übrigen Schweiz und aus dem Ausland sowie unabhängig produzierte Fernsehspielfilme unterstützt werden. Ausserdem wird im kommenden Jahr eine erfolgsabhängige Förderung, ähnlich wie auf Bundesebene succès cinéma, eingeführt. Wie bisher müssen sich die Beitragsempfänger dazu verpflichten, 150 Prozent des Beitrags im Kanton Zürich auszugeben und einen Ausbildungsplatz zu schaffen. Neu ist hingegen, dass sie im Erfolgsfalle den erhaltenen Beitrag anteilsmässig wieder zurückzahlen müssen. Dazu gehört auch eine sorgfältige Erfolgskontrolle aller unterstützten Projekte und der Förderung insgesamt. |
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