|
|
|
|
|
28. September 2004: Kultur-Tickets für die 18-Jährigen in der Stadt Zürich |
|
|
|
| | | | | | | | | | | | | | |
|
Zweimal gratis in die städtischen KunstinstituteRund 2400 junge Leute, die in der Stadt Zürich wohnen und dieses Jahr 18 Jahre alt werden, erhalten Post von Stadtpräsident Elmar Ledergerber. Mit zwei Gratis-Tickets, die zum Eintritt in ein von der Stadt subventioniertes Kunstinstitut berechtigen, heisst er sie als Jungbürgerinnen und Jungbürger willkommen.
Mit den Gratis-Tickets will das Präsidialdepartement den Jugendlichen, die jetzt die Volljährigkeit erlangt haben, das breite Kulturangebot der Stadt Zürich näher bringen, denn dieses wird zum Teil mit Steuern finanziert, die jetzt auch von ihnen zu entrichten sind. Das Angebot reicht vom Kulturzentrum Rote Fabrik über das Moods, das Filmpodium-Kino, den Filmklub Xenix, das Kunsthaus oder das Mühlerama bis zur Tonhalle und dem Schauspielhaus.
Bereits im vergangenen Jahr wurden den Jungbürgerinnen und Jungbürgern Kulturgutscheine zugesandt, doch fand das Vorgehen aus diversen Gründen noch nicht den gewünschten Erfolg. Deshalb soll die Aktion jetzt in verbesserter Form wiederholt werden:
- Die Post aus dem Stadthaus kommt in ungewohntem Gewand
- Die Tickets sind professionell und attraktiv gestaltet
- Sie berechtigen zu einem vollen Eintritt, unabhängig vom Preis
- Sie gelten vom 1. Oktober 2004 bis zum 28. Februar 2005
- Eine speziell eingerichtete Web-Site (www.zuerichkultur.ch) vermittelt detaillierte Informationen (Programm, Öffnungszeiten u.a.).
Der Stadtpräsident hofft, dass möglichst viele Jungbürgerinnen und Jungbürger von den Gratis-Tickets Gebrauch machen. Über den Erfolg soll die Öffentlichkeit nach Abschluss der Aktion informiert werden. Für die Konzeption und Gestaltung der Tickets zeichnen verantwortlich: in marketing gmbh, erika herzig, Tel. 01 806 40 50, www.inmarketing.ch und visible vision gmbh, monika schneiter, Tel. 01 201 58 55, www.visiblevision.com
|
|
|
|
|
|
Kulturtickets für 18-jährige (Jungbürgerinnen und Jungbürger) |
|
|
|
| | |
|
|
|
|
|
|
|