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14. September 2004: Olympische Winterspiele Zürich 2014 |
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Der Exekutivrat von Swiss Olympic entschied am 29. März 2004, die Vorbereitungsarbeiten der Kandidatur Zürich weiter zu verfolgen. Die Projektverantwortlichen wurden aufgefordert, die klare Akzeptanz der Verpflichtungen einer „Candidate City“ beizubringen, das vorliegende Projekt breit abzustützen und auf November 2004 einzureichen.
Am 7. Juli 2004 trafen sich Regierungsvertreter der Kantone Zürich, Graubünden, Schwyz, der Stadt Zürich und des Bundes zur Klärung der Leistungen und Möglichkeiten der öffentlichen Hand.
Grundsätzlich wurde festgehalten, dass die Zielsetzung, Olympische Winterspiele wieder einmal in der Schweiz durchzuführen, im Interesse der Bevölkerung und des Landes liege. Die sportlichen, wirtschaftlichen und standortpolitischen Vorzüge wurden anerkannt. Von den Anwesenden wurde auch die Meinung geteilt, dass olympische Winterspiele für die ganze Schweiz von Interesse wären und damit auch nicht von Zürich allein getragen werden können.
Die Vertreterin und die Vertreter der drei Ebenen – Bund, Kantone und Stadt – identifizierten jedoch für die skizzierte Kandidatur Zürich 2014 folgende Problemkreise:
- Die gegenwärtige Finanzlage der öffentlichen Hand lasse ein derartiges Engagement für Infrastruktur, Sicherheit, allfällige Organisationsbeiträge oder Defizitgaran-tien nicht zu.
- Die Entscheidung des IOC wird im Jahr 2007 erfolgen. Die Bereitschaft der Bevölkerung (Volksabstimmung) für diese Kandidatur müsste dann überzeugend vorhanden sein. Das Risiko einer Ablehnung wird aus heutiger Sicht als hoch eingeschätzt.
Auf eine Kandidatur Schweiz-Zürich 2014 soll deshalb verzichtet werden.
Für die Zukunft sollen jedoch durch die Zusammenarbeit von Swiss Olympic mit dem Bund, den Kantonen und weiteren allenfalls beteiligten Kreisen die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kandidatur geschaffen werden. Eine künftige Kandidatur sollte von Swiss Olympic geführt werden und kommunal (Host City) und regional (Kantone) gut abgestützt sein. Eine substantielle Beteiligung des Bundes wird unumgänglich sein. Allerdings kann dem Bund in einer Kandidaturphase nicht eine Leaderfunktion übertragen werden.
Das Bundesamt für Sport (BASPO) soll auf Stufe Bund abklären, inwiefern weitere Bundesorganisationen ergänzende Unterstützungen von Kandidaturen für Olympische Winterspiele leisten können. |
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