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10. August 2004: Schärfere Bedingungen für Taxiprüfungen

Die mangelnde Qualität im zürcherischen Taxiwesen ist seit längerem ein heftig diskutiertes Thema. Gemeinsam mit Vertretern des Taxigewerbes haben die Stadtpolizei, die Dienstabteilung Verkehr, die VBZ sowie Zürich Tourismus eine Reihe von Massnahmen entwickelt, mit denen die Qualität im Taxiwesen erhöht werden soll.

Änderungen wurden in den folgenden Bereichen beschlossen:

  • Fachprüfung für Taxifahrende
  • Deutschkenntnisse
  • Taxichauffeur-Ausweise

Bei der theoretischen Fachprüfung werden seit dem 1. August 2004 insgesamt weniger Fehler toleriert als bisher. Bei der praktischen Prüfung (Ortskunde) wird kein Fehler mehr akzeptiert (insgesamt werden 10 Ziele angefahren).

Auch an die Deutschkenntnisse von Bewerbenden mit nichtdeutscher Muttersprache werden höhere Anforderungen gestellt. Neu wird ein international anerkanntes Zertifikat B1-Niveau verlangt (entspricht, auf Englischprüfungen übertragen, dem Cambridge Preliminary English Test; eine Stufe einfacher als das First Certificate English). Damit sollen die Taxifahrenden ausländischer Muttersprache befähigt werden, einfache Gespräche zu Alltagsthemen zu führen und einfache Texte lesen zu können. Mundart müssen sie nicht sprechen aber verstehen können. Ausreichende Deutschkenntnisse werden auch angenommen, wenn jemand während mindestens drei Jahren in einer deutschsprachigen Schule genügende Noten (4 oder mehr) nachweisen kann.

Die neuen Taxiausweise in Kreditkartenformat sind laminiert, mit gut erkennbarem Foto und Inhaber-Nummer versehen und sollen gut sichtbar im Fahrzeug angebracht werden. (Badgehalter und Clip zur Befestigung am Armaturenbrett werden mit dem Ausweis abgegeben.)

Grundsätzlich können die Fahrgäste schon seit langem frei wählen, in welches wartende Fahrzeug sie steigen wollen. Künftig werden Standorte (z.B. am Hauptbahnhof nach dem Umbau) so gestaltet, dass eine Auswahl auch wirklich möglich ist.

Der von Taxifahrenden oft geltend gemachte „Ehrenkodex“, wonach ein Fahrgast dem Fahrer oder der Fahrerin zugewiesen wird, der oder die am längsten wartet, ist rechtswidrig und kann angezeigt werden.

Auf eine Reduktion der Betriebsbewilligungen, wie sie von einzelnen Vertretern des Taxigewerbes gefordert worden war, verzichtet der Stadtrat zur Zeit, weil er die Haltung vertritt, dass die Qualität eines Gewerbes grundsätzlich von diesem Gewerbe selber sicher gestellt sein soll und nicht durch staatliche Eingriffe in die Wirtschafts- und Gewerbefreiheit erreicht werden kann und soll.

Auch die Tarifgestaltung bleibt unverändert. Kundinnen und Kunden sollen sich auch in Zukunft auf einen transparenten Einheitspreis verlassen können; einen Preis übrigens, der mit den Preisen in anderen Städten durchaus vergleichbar ist.
Polizeidepartement Interner Link: Polizeidepartement

Medienmitteilung des Dachverbandes Stadtzürcher Taxigewerbe (31 KB) PDF Dokument: Medienmitteilung des Dachverbandes Stadtzürcher Taxigewerbe (31 KB)
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Mitteilungen des Stadtrates bis 9. Februar 2005 Interner Link: Mitteilungen des Stadtrates bis 9. Februar 2005
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Medienmitteilungen von Februar 1999 bis Oktober 2002 Interner Link: Medienmitteilungen von Februar 1999 bis Oktober 2002
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