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11. Mai 2004: Der Stadtrat hat auf die Umwelt Rücksicht genommen |
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Verwaltungsgerichtsentscheid zum Möbelhaus SchubigerDer Stadtrat hat den Entscheid des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis genommen. Seiner Meinung nach gab es aber Gründe, keine UVP zu verlangen. Er ist überzeugt, beim Erteilen der Baubewilligung die Anforderungen des Umweltschutzes eingehalten und Verbesserungen am Projekt erreicht zu haben.
Der Stadtrat betont, dass das Projekt für den Erweiterungsbau des Möbelhauses Schubiger in keiner Art und Weise zulasten der Umwelt bewilligt wurde. Trotz der Erweiterung wurden keine zusätzlichen Parkplätze beantragt und wären auch nicht bewilligt worden. Im Gegenteil: Die Stadt hat dem Bauherren die Auflage gemacht, zusätzlich und auf dessen Kosten einen Velo- und Fussgängerweg durch das Areal zu erstellen. Der Bauherr hat dies akzeptiert und zugunsten des nicht-motorisierten öffentlichen Verkehrs drei Parkplätze aufgehoben. Zusätzlich wurden auf Verlangen des Stadtrates Veloabstellplätze geschaffen.
Der Stadtrat hat somit sehr wohl auf die berechtigten Anliegen des Umweltschutzes Rücksicht genommen. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts bezieht sich lediglich auf die Verfahrensfrage, ob in diesem Falle eine aufwändige UVP nötig sei oder nicht. Der Stadtrat ist davon ausgegangen, dass Ausstellungsflächen für Möbel nicht gleichgesetzt werden können mit Einkaufsflächen für Lebensmittel, da Möbel per se viel mehr Platz beanspruchen. Der Stadtrat erwägt, ob er dies vor Bundesgericht geklärt haben will. Fakt ist: Die Baubewilligung des Stadtrates stützt sich auf die gleiche Rechtsgrundlage wie eine allfällige UVP. Auch im Rahmen des normalen Bewilligungsverfahrens berücksichtigt die Behörde die gesetzlichen Grundlagen des Umweltschutzgesetzes.
Wie bereits in den Medien erläutert, wird eine allfällige Baubewilligung mit einer UVP voraussichtlich wenig bis nichts am konkreten Projekt ändern. Der Stadtrat nimmt Anforderungen des Umweltschutzes ernst und setzt sie auch durch. Er wird aber weiterhin an seiner Politik festhalten, den Bauwilligen in der Stadt Zürich keine unnötigen bürokratischen Auflagen zu machen. Bauvorhaben sollen in der Stadt Zürich weiterhin im Rahmen des Gesetzes so rasch wie möglich realisiert werden können. Darum hat die Stadt Zürich ein Amt für Baubewilligungen und nicht ein Amt für Bauverhinderungen.
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