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5. Mai 2004: "Ehrung langjähriger privater Betreuer/innen" |
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Ein Viertel Jahrhundert im Dienste der AllgemeinheitVeranstaltung vom 4. Mai 2004 im Muraltengut Zürich
Private Betreuer/innen leisten einen grossen Einsatz, indem sie hilfsbedürftigen Personen ihre Fachkompetenz, Lebenserfahrung und Zeit zur Verfügung stellen, manchmal über mehrere Jahrzehnte hinweg. Der "Amtsälteste" ist dieses Jahr seit 50 Jahren dabei. Dies war Anlass für die Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich, die langjährigen privaten Betreuerinnen und Betreuer im Muraltengut zu ehren.
Seit je her werden in der Stadt Zürich vormundschaftliche Massnahmen nicht nur durch professionelle Amtsvormundinnen und Amtsvormunde oder weitere Amtspersonen geführt. Den Hilfsbedürftigen stehen auch private Betreuerinnen und Betreuer mit Rat und Tat zur Seite. Oft sind dies Personen aus dem Familien-, Verwandten- oder Bekanntenkreis, die sich auf Wunsch der betroffenen Person zur Verfügung stellen. Es gibt aber auch Personen, die sich freiwillig für ein solches Amt melden. Die Zahl der privaten Betreuerinnen und Betreuer betrug in den letzten 20 Jahren zwischen rund 1'100 und 1'370. Sie führten zwischen 1'500 und 1'960 vormundschaftliche Massnahmen. Jedes Jahr konnten rund 200 bis 500 neue vormundschaftliche Mandate an private Betreuerinnen und Betreuer übertragen werden. Einige führen mehrere Mandate, viele betreuen ihre "Klienten" während mehrerer Jahre oder sogar mehrerer Jahrzehnte.
Ehrung im Muraltengut Ohne den Einsatz der privaten Betreuerinnen und Betreuer könnten die Personen in der Stadt Zürich, die auf vormundschaftliche Hilfe und Unterstützung angewiesen sind, nicht hinreichend betreut werden. Die Vormundschaftsbehörde hat das 50-jährige "Dienstjubiläum" eines privaten Betreuers zum Anlass genommen, allen privaten Betreuerinnen und Betreuern, die seit 25 Jahren oder länger ein vormundschaftliches Mandat führen, für ihren Einsatz zugunsten hilfsbedürftiger Menschen zu danken. In festlichem Rahmen würdigte Stadträtin Monika Stocker im Muraltengut die Arbeit der Betreuerinnen und Betreuer und übergab dem "Amtsältesten", Herrn Heinrich Gross, stellvertretend für die 45 Geehrten eine Urkunde und Erinnerungsgabe.
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Stichwort "Private Betreuer/innen" |
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Die Vormundschaftsbehörde sucht immer wieder Privatpersonen, die zur Führung eines vormundschaftlichen Mandates geeignet und bereit sind. Die privaten Betreuerinnen und Betreuer werden vor allem für betagte Personen, welche die notwendige Unterstützung nicht anderweitig erhalten, aber auch für leicht geistig und psychisch Behinderte aus dem mittleren Alterssegment eingesetzt. Wer sich für die Übernahme eines vormundschaftlichen Mandats meldet und einen einwandfreien Leumund hat, wird im Einzelgespräch oder in einem Kurs über die Aufgaben eines vormundschaftlichen Betreuers informiert. Zu den Aufgaben eines gesetzlichen Betreuers gehören die Erledigung der finanziellen und administrativen Angelegenheiten wie die Einkommens- und Vermögensverwaltung, das Einfordern von Versicherungsleistungen und der Verkehr mit Ämtern. Er hat sich aber auch darum zu kümmern, dass die betroffene Person in persönlicher und medizinischer Hinsicht hinreichend betreut wird. Die privaten Betreuerinnen und Betreuer üben ihr Amt weitgehend selbstständig aus. Sie werden während ihrer Mandatsführung durch professionell tätige vormundschaftliche Mandatsträgerinnen und Mandatsträger (AmtsvormundInnen) begleitet und beraten. Zudem haben sie der Vormundschaftsbehörde mindestens alle zwei Jahre über ihre Tätigkeit Rechenschaft abzulegen. Für ihren Einsatz werden die privaten Betreuerinnen und Betreuer aus dem Vermögen der betreuten Person oder aus der Stadtkasse entschädigt. Weitere Informationen unter www.beistand.ch
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