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2. April 2004: Stadion-Rekurs, Einigung mit Kirchgemeinde |
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Im Zusammenhang mit dem geplanten Stadionbau in Zürich West sind mehrere Rekurse bei der Stadt Zürich eingegangen. Mit der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Zürich im Kreis 5 konnte sich der Stadtrat heute einigen. Dabei hat der Stadtrat seine Absicht bekräftigt, dass der in Zürich West allgemein, und insbesondere durch den Neubau entstehende motorisierte Individualverkehr möglichst gering gehalten werden soll. Der Stadtrat will auf oberirdische autobahnähnliche Strassenbauten im Kreis 5 grundsätzlich verzichten und darauf hinwirken, dass das heutige Nationalstrassenprojekt SN 1.4.1 (West-Ast) so modifiziert oder abgeändert wird, dass Schäden früherer Entwicklungen repariert und positive Rahmenbedingungen für Neues geschaffen werden können. Zudem verlangt er einen neuen Netzbeschluss bei den zuständigen Instanzen.
Gegen den privaten Gestaltungsplan für das Stadion Zürich und die damit verbundenen Strassenbauvorhaben reichte die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Zürich 5-Industriequartier Rekurs ein. Die Rekurrentin befürchtete negative verkehrliche Auswirkungen auf die Wohnqualität in Zürich West durch die Neuüberbauungen und eine nicht zu verantwortende nachhaltige Beeinträchtigung des Limmatraumes als Naherholungsgebiet sowie der Lebensqualität im ganzen Kreis 5 durch die geplanten oberirdischen Nationalstrassenbauten.
Der Stadtrat konnte sich nun mit der Rekurrentin einigen. Vertraglich sichert die Stadt Zürich, in ihren im Vergleich ausgehandelten Zielsetzungen, der Kirchgemeinde als rekurslegitimierte Grundeigentümerin und folglich der Quartierbevölkerung zu, den Kreis 5 vor negativen verkehrlichen Auswirkungen zu schützen und Schäden früherer Entwicklungen zu reparieren. Es ist somit das erklärte zukünftige Ziel des Stadtrats, dass grundsätzlich auf oberirdische autobahnähnliche Strassenbauten im Kreis 5 ver-zichtet und ein neuer Nationalstrassen-Netzbeschluss (Waidhaldentunnel) bei den zuständigen Instanzen (Kanton und Bund) erwirkt wird.
Um die geäusserten Anliegen der Rekurrentin berücksichtigen zu können, stellt der Stadtrat folgende Massnahmen in den Vordergrund:
Schutz der Wohngebiete im Kreis 5
Der Stadtrat will den motorisierten Individualverkehr auf die Hauptverkehrsachsen kanalisieren. Mit baulichen und organisatorischen Massnahmen soll nachhaltig verhindert werden, dass nicht quartierbezogener Verkehr die Wohngebiete beeinträchtigt.
Der zusätzliche motorisierte Individualverkehr soll möglichst gering gehalten werden. Dazu werden die bestehenden VBZ-Netze nördlich und südlich der SBB-Gleisanlagen ausgebaut und miteinander verbunden sowie an die S-Bahnhöfe Hardbrücke und Altstetten angeschlossen.
Als zusätzliche Massnahmen stellt der Stadtrat max. 3 Mio. Franken – vorbehältlich der Zustimmung durch den Gemeinderat - für Aufwertungsmassnahmen bei der S-Bahnstation Hardbrücke zur Verfügung. Sanierung der Situation Rosengartenstrasse/Hardbrücke
Die Entlastung der Rosengartenstrasse/Westtangente hat für den Stadtrat sehr hohe Priorität. Anhand der Projektstudie Stadttunnel/Verkehr Zürich West erarbeitet er gemeinsam mit Kanton und Bund eine Bestlösung für den Verkehr in Zürich West und für die Rosengartenstrasse/Westtangente.
Mittelfristig steht die Variante eines Waidhaldentunnels mit gleichzeitiger Abklassie-rung der Rosengartenstrasse/Westtangente für den Stadtrat als Lösung im Vorder-grund. Definitiv entschieden im Sinne dieser grundsätzlichen Weichenstellungen wird aufgrund der oben erwähnten umfassenden Variantenevaluation Ende 2004.
Aufwertung Sihlquai
Der Stadtrat will die Zäsurwirkung des heutigen Sihlquais entschärfen und setzt sich für die nachhaltige Verbesserung der Zugänglichkeit und Nutzungsmöglichkeiten des Limmatufers ein. Diese und weitere Überlegungen zu einem quartierverträglichen Sihlquai werden in obiger Projektstudie vertieft und Bestandteil der erwähnten Bestlösung sein. Ein allfälliger oberirdischer mehr als zweispuriger und autobahnähnlicher Ausbau des Sihlquais mit oberirdischem Anschluss an den Stadttunnel kommt für den Stadtrat nicht in Frage.
Verhinderung von Lastwagentransitverkehr
Der Stadtrat unterstützt griffige Massnahmen, die einen Lastwagentransit durch die Stadt verhindern (Verbot oder vergleichbare Massnahmen). Ziel ist ein nachhaltiger Schutz der Bevölkerung vor übermässigem Lärm und Luftschadstoffen. Der Stadtrat wird sich dafür beim Regierungsrat entsprechend einsetzen.
Die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Zürich 5-Industriequartier zieht aufgrund des zwischen ihr und der Stadt Zürich vertraglich geschlossenen Vergleichs ihre drei Rekurse und die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen das Stadion und die damit verbundenen Strassenbauvorhaben zurück. Der Rückzug ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zur Realisierung des neuen zürcherischen Stadionprojektes. |
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