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29. März 2004: Junge Erwachsene in den Arbeitsmarkt |
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Die Sozialbehörde und die Sozialen Dienste der Stadt Zürich verstärken den Fokus der Integration von jungen Erwachsenen in den Arbeitsprozesse. Dazu sind spezifische Instrumente entwickelt worden.
Seit einiger Zeit verzeichnet die Sozialhilfe eine deutliche Zunahme von Personen zwischen 18 und 25 Jahren, welche aufgrund einer finanziellen Notlage durch die öffentliche Hand unterstützt werden müssen. Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass es Jugendlichen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, häufig nicht mehr gelingt, die wirtschaftliche Selbständigkeit zu erlangen.
Um Tendenzen der Chronifizierung der Sozialhilfeabhängigkeit von jungen Erwachsenen entgegenzuwirken, hat die Sozialbehörde beschlossen, die Integration der Klientengruppe in den Arbeitsprozess mit spezifischen Instrumenten zu fördern. Konkret werden folgende Massnahmen ergriffen:
- Unterstützung der jungen Erwachsenen bei Aufnahme und Absolvieren einer Erstausbildung
- Intensivierung der Beratung und Begleitung
- Verstärkung der Verbindlichkeiten entsprechend dem Grundsatz der Gegenleistung
Gesunde junge Erwachsene, welche nicht erwerbstätig oder in einer Ausbildung sind, müssen eine Leistung im Rahmen eines Arbeitsprojektes erbringen. Dort werden sie entsprechend ihren Möglichkeiten auf eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt oder im Hinblick auf eine Ausbildung qualifiziert.
Zudem werden die Unterstützungsleistungen im Bereich des Wohnens auf das in dieser Altersklasse übliche Mass reduziert: D.h. es wird in der Regel verlangt, dass die jungen Erwachsenen in einer Wohngemeinschaft oder bei der Familie leben.
Mit diesem Entscheid unternimmt die Sozialbehörde einen weiteren wichtigen Schritt, die von der Stadt Zürich erbrachten sozialen Leistungen so effektiv und gleichzeitig so nachhaltig und klientengerecht wie möglich zu gestalten. |
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