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26. März 2004: Stadt Zürich weitgehend mit POG-Antrag zufrieden; Details mit neuem kantonalen Polizeidirektor bereinigen |
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Die Stadt Zürich nimmt weitgehend mit Befriedigung den Antrag der kantonsrätlichen Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit zum Polizeiorganisationsgesetz (POG) zur Kenntnis. Wesentliche Korrekturen gegenüber dem ursprünglichen Antrag des Regierungsrates wurden durch die Kommission vorgenommen, wobei zahlreiche sicherheitsrelevante Anliegen der Stadt Zürich Berücksichtigung fanden. Die von der Kommission vorgeschlagene polizeiliche Aufgabenteilung zwischen Stadtpolizei und Kantonspolizei ist damit annähernd deckungsgleich mit den Vorstellungen der Stadt Zürich.
Mit dem neu formulierten § 20 (kriminalpolizeiliche Aufgaben Stadtpolizei) wird der Stadtpolizei Zürich die Ausübung jener Aufgaben zugestanden, die zur wirkungsvollen Bekämpfung der stadtspezifischen Kriminalität auch notwendig sind. Bezüglich einzelner Detailfragen (z.B. detaillierte Definition der kriminalpolizeilichen Kompetenzvermutung zu Gunsten der Stadtpolizei Zürich bei der stadtspezifischen Kriminalitätsbekämpfung im Verhältnis zu § 12 Abs. 3) hofft die Stadt Zürich auf die definitive Klärung durch die noch zu erarbeitende Verordnung, die sich auf das in der Verfassung verankerte Subsidiaritätsprinzip abstützen soll. Durch die vertrauensbildenden Massnahmen seitens des neuen kantonalen Polizeidirektors mit der Stadt Zürich erachtet die Stadt Zürich die in den letzten Jahren geführten Auseinandersetzungen um die polizeiliche Kompetenzaufteilung für beendet und ist überzeugt, dass die Detailfragen in der Verordnung zum POG partnerschaftlich und verbindlich geregelt werden können. |
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