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19. März 2004: Umweltorganisationen ziehen Rekurs gegen das Stadion Zürich zurück

Die Schweizerische Vereinigung Solarenergie und die Arbeitsgemeinschaft Solar 91 haben zusammen mit dem Stadtzürcher Heimatschutz und der Schweizerischen Greina Stiftung haben mit der Bauherrschaft Stadion Zürich eine Vereinbarung betreffend energetischer Planungsvorgaben abgeschlossen und ziehen ihre Rekurse gegen das Stadion zurück.

Anfang 2003 wurde der private Gestaltungsplan für das Stadion Zürich ausgeschrieben. Dagegen reichten die Schweizerische Vereinigung Solarenergie, die Arbeitsgemeinschaft Solar 91 (zusätzlich in Vertretung des Stadtzürcher Heimatschutzes) und die Schweizerische Greina-Stiftung Rekurs ein. Die Rekurrenten bemängelten die nach ihrer Ansicht ungenügende Anwendung des Standes der Gebäudetechnik und der daraus folgende zu hohe Energieverbrauch mit zu hohen Emissionen.

Die Rekurrenten haben sich mit der Unterzeichnung der "Vereinbarung Stadion Zürich" verpflichtet, den bestehenden Rekurs gegen den Gestaltungsplan des Stadions Zürich zurückzuziehen. Die Bauherrschaft (Stadion Zürich AG, vertreten durch Credit Suisse Real Estate und die Stadt Zürich) verpflichtet sich im Gegenzug, folgende energiesparenden und emissionssenkenden Massnahmen im Stadionprojekt – im Wesentlichen wie bereits im Projekt vorgesehen - umzusetzen:

  1. Das Stadionprojekt wird so ausgelegt, dass der Wärmebedarf der Bauten nur rund 50% des gesetzlich maximal zulässigen Grenzwertes erreicht.

  1. Der verbleibende Wärmeenergiebedarf für Heizung und Warmwasser wird zu rund 70 % aus erneuerbaren Energien gedeckt.

  1. Die Bauherrschaft stellt die Dachflächen auf dem Hochhaus und dem Hoteltrakt (ca. 1450 m2) und rund 16'000 m2 Flächen auf dem Stadiondach für die photovoltaische Stromerzeugung einem Contractor zur Verfügung. Mit heutiger Technik liesse sich auf dieser Fläche eine Anlage mit rund 1200 kW Spitzenleistung erstellen. Das entspräche einer durchschnittlichen Solarstromproduktion von rund1 Million kWh, entsprechend 100 t Erdöl pro Jahr, resp. 300 t CO2-Emissionen.

  1. Die Stadt Zürich sichert zu, einen substantiellen Anteil der Stromproduktion für die Zürcher Solarstrombörse abzunehmen, vorausgesetzt die Preise sind mit anderen Anlagen konkurrenzfähig.

  1. Der Einsatz von Holz bei der Gebäudekonstruktion wird im Bereich der Hotel- und Hochhaus-Fassade nochmals geprüft. Der Einbau von Holz erfolgt dann, wenn dieser von der Sicherheit (Brandschutz) her problemlos möglich ist und gegenüber der geplanten Lösung der Bauherrschaft keine namhaften Mehrkosten verursacht.

  1. Der Stadtrat erklärt sich bereit, die Projektierungskosten für die neue Tramlinie zu bewilligen und die Tramlinie 18, vorbehältlich der Zustimmung des Gemeinderates bis zum Betrag von 100 Mio. Franken vorzufinanzieren. Der entsprechende Betrag ist in der Finanzplanung der Stadt Zürich bereits eingestellt.
Die Arbeitsgemeinschaft Solar 91 (Greina-Stiftung, Stadtzürcher Heimatschutz) verpflichten sich mit dieser Vereinbarung zudem, keine Rekurse gegen die Baubewilligung des Stadionprojektes und der Nebennutzungen einzureichen, wenn die Bauherrschaft die in dieser Vereinbarung formulierten Bedingungen einhält. Die Rekurrenten sind überzeugt, dass das Stadionprojekt mit den vereinbarten Massnahmen als umweltverträglich und im Rahmen des Zumutbaren als energetisch optimiert gelten kann. Die Bauherrschaft ihrerseits erklärt, dass sie in jedem Fall nur ein energetisch optimiertes Projekt angestrebt habe.
Der Stadtrat freut sich die getroffene Einigung und dankt der Bauherrschaft und den Rekurrenten für die gezeigt Kooperation. Der Rückzug der Rekurse ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zur Realisierung unseres begeisternden Stadionprojektes.


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