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16. März 2004: Kinder, Jugendliche und Familien von drei Städten mit einer halben Million Einwohner/innen vom Kanton "ausgeschlossen" ? |
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Der Kantonsrat hat am 15. März auf Antrag der Regierung in zweiter Lesung beschlossen, die Beiträge an die Jugend- und Familienhilfe der Städte Winterthur, Zürich und Wädenswil gänzlich zu streichen. Damit gelten für ca. 500 000 Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich andere Spielregeln, andere Sicherheitsnetze und andere "Rechte" als im übrigen Kanton.
Dass diese Streichung die drei Städte trifft, kann kein Zufall sein. Es sind gerade die grossen Gemeinwesen, die sich seit Jahren mit grossem Einsatz für von Armut betroffene Familien, für die Integration von Jugendlichen und Kindern besonders engagieren. Die betroffenen Städte haben bis heute zugunsten von unkomplizierter und bürgernaher Hilfe einen erheblichen Eigenaufwand in Kauf genommen. Umso mehr ist es befremdlich, dass die Städte nun für ihre Erfolge bestraft werden. Würden sie die Hilfsangebote dem Kanton zurückgeben, kostet ihn das ein Mehrfaches als seine bisherigen Beiträge an die drei Städte.
Es wird Sache der einzelnen Stadtregierungen sein zu entscheiden, ob sie die Erfüllung des Auftrags des kantonalen Jugend- und Familienhilfegesetzes nun an den Kanton zurückgeben und sich aus der direkten Hilfe für Ihre Einwohner/innen verabschieden. Sicher wird es keiner der drei Städte möglich sein, die Kürzungen ohne Abstriche am Dienstleistungsangebot allein aufzufangen.
Es wird unerlässlich sein, dass die anstehende Revision des Jugend- und Familienhilfegesetzes diese krasse Ungleichbehandlung behebt. Dort werden Regierung und Parlament den Tatbeweis liefern müssen, dass sie die Städte und ihre Sorgen in der Jugend- und Familienpolitik nicht hängen lassen. Die möglichen Folgen solchen Handelns zeigen sich leider in anderen europäischen Städte zu deutlich; die Kosten im Bereich Jugendanwaltschaft liegen dann wieder beim Kanton.
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