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4. März 2004: UGZ und Zürichs Gastroverbände verlängern Kooperationsvereinbarung

Hygiene ist mit Blick auf die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten ein erfolgskritisches Anliegen für Zürichs Gastrounternehmen, Cafetiers, Hoteliers und Bäckereien. Per 1. Januar 2004 haben sie ihre Kooperations-Vereinbarung mit dem Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich (UGZ) erneuert. Sie ist wiederum zwei Jahre gültig.

Hygiene in lebensmittelverarbeitenden Unternehmen - in Zürich sind dies rund 3800 Betriebe - ist ein Dauer-Thema. Von den Konsumentinnen und Konsumenten sowie vom Gesetzgeber vorausgesetzt, stellt sie für die Verantwortlichen in den Betrieben eine Knacknuss dar. Die Hygiene verlangt den Einsatz von Ressourcen, stete Schu-lung des Personals und wird rasch zum Stolperstein, wenn sie aus dem Ruder läuft. Besonders zentral ist deshalb die Aus- und Weiterbildung bestehender Teams und neuer Mitarbeitenden. Namentlich in diesen Bereichen wollen die Verbände und der UGZ intensiv kooperieren, gemeinsam Kurse erarbeiten, Erfahrungen und Kompeten-zen austauschen. Der bis Ende 2005 gültigen Vereinbarung haben sich neben dem UGZ Gastro Zürich, der Zürcher Hotelier-Verein, Züri Beck und Cafetier Verband Zü-rich angeschlossen. Sie ersetzt die Vereinbarung, welche die letzten zwei Jahre gültig war.
Ein paritätisch zusammengesetztes Fachteam bespricht regelmässig die aktuellen und sich abzeichnenden Hygiene-Themen. Es organisiert entsprechende Kolloquien, an denen Lücken und Defizite besprochen und angegangen werden können. Eine solche Austausch-Plattform auf «neutralem Boden» ist deshalb wichtig, weil sich die Hygiene und ihre Kontrolle in einem Spannungsfeld abspielt zwischen gesetzlichen Vorgaben, ihrer Interpretation und einem beträchtlichen Wettbewerbs- und Kostendruck. Zweimal jährlich wird eine gemeinsame Publikation, der «Blickpunkt» herausgegeben. Er greift Hygiene-Themen von allgemeinem Interesse für Fachleute auf, berichtet über beson-ders herausragende Leistungen, verbreitet gute neue Ideen und vermittelt wichtiges Hintergrundwissen.
Die regelmässigen Kontrollen der Betriebe durch das Lebensmittelinspektorat werden durch diese Vereinbarung nicht tangiert. Nach wie vor finden diese gemäss geltendem Recht und in der Regel zweimal jährlich statt. Geändert haben sich die atmosphäri-schen Bedingungen. Dank dieser Vereinbarung haben alle Beteiligten erfahren und eingesehen, dass in einem Klima des gegenseitigen Respekts den Konsumentinnen und Konsumenten am besten gedient ist. Im Rahmen der Inspektionen werden Vor-schläge gemacht, wie Hygienemängel an der Wurzel effizient und effektiv bekämpft werden können. Einvernehmlich mit den Betriebsverantwortlichen fördert das Lebens-mittelinspektorat die Weiterbildung des Personals. Die Hoffnung ist berechtigt, dass auf diese Weise immer wieder auftretende Hygienefehler vermieden werden und die Le-bensmittelsicherheit zugunsten der Kundinnen und Kunden deutlich erhöht werden kann.
Weitere Informationen zu den Lebensmittelkontrollen in Zürich (www.ugzh.ch) Interner Link: Weitere Informationen zu den Lebensmittelkontrollen in Zürich (www.ugzh.ch)
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Mitteilungen des Stadtrates bis 9. Februar 2005 Interner Link: Mitteilungen des Stadtrates bis 9. Februar 2005
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