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12. Februar 2004: Jugendradio im Sendebereich der Stadt Zürich

Vernehmlassung zu den eingereichten Konzessionsgesuchen.
Zuschrift an das Bundesamt für Kommunikation

Nachdem der Stadtrat bereits in der Vernehmlassung zur Wünschbarkeit eines Jugendsenders für die Stadt Zürich positiv Stellung bezogen hat, dankt er Ihnen auch für die ihm eingeräumte Möglichkeit, zu den eingereichten Konzessionsgesuchen Stellung zu nehmen. Bei der Beurteilung der Gesuche stützt er sich sowohl auf die in der Vernehmlassung als auch in zwei Antworten auf parlamentarische Anfragen geäusserten Kriterien, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

  • Bei der Konzessionserteilung soll ein Veranstalter berücksichtigt werden, der ein publizistisch-kulturelles Kontrastprogramm zu den bestehenden Sendern anbietet.

  • Der Konzessionsempfänger soll den Jugendlichen eine Plattform bieten, die ihnen hinsichtlich Präsentation, Wortanteil, inhaltlicher Ausgestaltung und Musikangebot ermöglicht, ihre eigenen Ideen und Anliegend auszudrücken. Das neue Radio muss Sprachrohr für die Jugendlichen sein. Es muss sich mit Fragen und Problemen befassen, die die jungen Leute heute im Alltag, in der Schule, im Betrieb, in der Familie oder in der Freizeit beschäftigen.

  • Das Jugendradio muss in den verschiedensten Szenen, in denen sich die Jugendlichen heute bewegen, Akzeptanz finden.

  • Der Bewerber soll von realistischen finanziellen Erwartungen ausgehen und über eine solide finanzielle Basis verfügen, weil eine Subventionierung des Senders aus öffentlichen Mitteln nicht in Frage kommt.

Aufgrund dieser Kriterien schlägt Ihnen der Stadtrat an erster Stelle die Berücksichtigung des Projekts Music First vor. An zweiter Stelle folgt das Projekt RadioMax. Das Projekt Groove FM fällt nach Ansicht des Stadtrates ausser Betracht, da sich die Verantwortlichen sowohl im Gesuch als auch in öffentlichen Diskussionen dahingehend geäussert haben, dass sie aus wirtschaftlichen Überlegungen an einer Konzession nur interessiert sind, wenn eine Ausweitung des Sendegebietes möglich ist (Erhöhung der Abstrahlungsleistung auf 1000 Watt und Erlaubnis für eine Antennenrundumstrahlung oder Nutzung der Sendeanlage Üetliberg). Die Konzessionsauflagen schliessen dies jedoch aus. Der Stadtrat hat zwar Verständnis für diese Forderung, doch käme deren Erfüllung einer Änderung der Ausgangslage und der Wettbewerbsbedingungen gleich. Sollte eine Ausweitung des Sendegebietes möglich sein, müsste die Konzession aus Rücksicht auf andere potentielle Bewerber, die sich jetzt nicht gemeldet haben, nochmals ausgeschrieben werden.

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