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13. Februar 2004: Limmatquai - Teilsperrung rechtskräftig |
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Die Beschwerde gegen die Teilsperrung des Limmatquais wurde vom Verwaltungsgericht des Kantons Zürich im Dezember 2003 abgewiesen. Nach ungenutztem Ablauf der Beschwerdefrist steht fest: Die Teilsperrung des Limmatquais ist rechtskräftig.
Im Juni 1999 haben die Stimmberechtigten in der Stadt Zürich mit einer klaren Mehrheit einer Abklassierung des Limmatquais zu einer Strasse ohne Durchgangsverkehr zugestimmt. Gestützt auf diesen Volksentscheid verfügte die Vorsteherin des Polizeidepartements der Stadt Zürich die Teilsperrung des Limmatquais. Im anschliessenden Rechtsmittelverfahren bestätigte im vergangenen Dezember auch das Verwaltungsgericht die Rechtmässigkeit dieser Anordnung. Eine Beschwerde an das Bundesgericht wurde nicht eingereicht. Die Teilsperrung des Limmatquais ist deshalb rechtskräftig.
Die Umsetzung der Limmatquai-Teilsperrung wird voraussichtlich in ca. 6 - 8 Monaten nach Vollendung der flankierenden Massnahmen erfolgen. Hierzu gehören beispielsweise die Neuinstallation einer Verkehrsregelungsanlage, Anpassungen an verschiedenen Verkehrsregelungsanlagen rechts und links der Limmat, das Anbringen der erforderlichen Signalisationen, diverse bauliche Anpassungen an der Bushaltestelle am Central. Ab diesem Zeitpunkt wird der Abschnitt zwischen der Münsterbrücke und der Rudolf-Brun-Brücke mit einem Fahrverbot (Motorwagen, Motorräder, Motorfahrräder) belegt. Für den Güterumschlag und das Ein- und Aussteigenlassen wird im vorerwähnten Teilstück ein Einbahn-System eingeführt mit erlaubter Fahrtrichtung von der Münsterbrücke Richtung Central. |
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