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13. November 2002: Notunterkunft für Asylbewerbung in der Zivilschutzanlage Katzenschwanzstrasse in Witikon |
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Angesichts der andauernden Besorgnis und Unruhe in Witikon über die vorgesehene Notunterkunft für Asylsuchende in der Zivilschutzanlage Katzenschwanzstrasse hinter dem Schulhaus Looren in Witikon ist es dem Stadtrat ein Anliegen, die Öffentlichkeit nochmals über einige wichtige Sachverhalte und Tatsachen zu informieren:
- Ende September ersuchte Frau Regierungsrätin Rita Fuhrer den Stadtrat von Zürich um Unterstützung bei der Lösung der grossen Schwierigkeiten des Kantons bei der Unterbringung der ihm zugeteilten Asylbewerber. Konkret ersuchte Frau Fuhrer den Stadtrat, ihr die Zivilschutzanlage Katzenschwanzstrasse als Notunterkunft zu überlassen, wie das bereits mit der städtischen Anlage an der Röslistrasse geschehen ist.
- Trotz einiger Bedenken entsprach der Stadtrat dem Gesuch von Frau Fuhrer anfangs Oktober. Den Ausschlag für die positive Stellungnahme gab die Überlegung, dass die Schwierigkeiten des Kantons und die Säumnis anderer Gemeinden nicht auf dem Rücken der Flüchtlinge ausgetragen werden dürfe. Der Stadtrat machte jedoch die Auflage, dass der Kanton mit den zuständigen Stellen in der Stadt Zürich eine klare Vereinbarung zur Lösung aller vor Ort anfallenden Detailprobleme abzuschliessen habe.
- Auf Grund dieser Ausgangslage ist es völlig klar: Der Kanton, d.h. Frau Regierungsrätin Fuhrer, trägt die volle politische und fachliche Verantwortung dafür, dass die Notunterkunft in Witikon quartierverträglich geführt und damit den Bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen wird. Selbstverständlich ist der Kanton auch gehalten, alle rechtlichen und verfahrensmässigen Voraussetzungen einzuhalten.
- Zur Verbesserung der Akzeptanz und Quartierverträglichkeit erwartet die Stadt vom Kanton insbesondere folgende Massnahmen:
- Eine korrekte und offene Information gegenüber der Quartierbevölkerung, insbesondere auch die Durchführung eines Tages der offenen Tür usw.
- Die Einsetzung einer Begleitgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus Schule und Quartier, welche allenfalls auftretende Probleme frühzeitig erkennen und lösen können.
- In der Anfangsphase soll sichergestellt werden, dass mindestens während der ganzen Schuldauer immer eine Person (Securitas) auf dem Schulhausgelände anwesend ist.
- Angebot an Tagesstrukturen, die über das absolute Minimum hinausgehen. Zwei Container à 5 x 3 m reichen dazu nicht aus. Eine Eröffnung der Notunterkunft ohne Tagesstrukturen ist für den Stadtrat absolut unakzeptabel.
- Die Umgebung der Anlage muss gut beleuchtet sein.
Der Stadtrat von Zürich ist sich bewusst, dass die Eröffnung einer Notunterkunft immer einen Eingriff in ein Quartier darstellt und dass damit Ängste und Befürchtungen ausgelöst werden können. Der Kanton und auch die Stadt Zürich haben in diesen schwierigen Zeiten, in denen in grossen Teilen der Welt Krieg, Repression und Armut herrschen, ihren Anteil an der Bewältigung der Flüchtlingsströme zu leisten. Der Stadtrat ist aber überzeugt, dass es dem Kanton gelingen wird, mit den geeigneten Massnahmen die Bedenken im Quartier zu zerstreuen und die nötige Quartierverträglichkeit sicherzustellen.
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