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6. Dezember 2002: Videoüberwachung im ShopVille |
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Beim Umbau des ShopVilles im Hauptbahnhof bestand die Absicht, Videokameras zur Überwachung der Passantendurchgänge zu installieren. Bereits damals intervenierte der Datenschutzbeauftragte der Stadt Zürich gegen dieses Vorhaben, weil die gesetzliche Grundlage für die Einführung der Videoüberwachung fehlte. Zudem wäre die dauernde Videoüberwachung unverhältnismässig gewesen. In der Folge verzichtete der Stadtrat auf den Einbau von Videokameras (vgl. Tätigkeitsbericht 2001 des Datenschutzbeauftragten der Stadt Zürich, S. 6). Gestern hat nun der Datenschutzbeauftragte zwei Videokameras entdeckt, welche ein Ladenmieter aufgrund eines Missverständnisses im öffentlichen Bereich vor seinem Ladenlokal installieren liess. Der Datenschutzbeauftragte führte daher heute eine Besichtigung durch. Dabei stellte er fest, dass die Videokameras den öffentlichen Bereich vor dem Ladenlokal aufzeichnen und dass Passanten gut erkennbar sind. Nach Darlegung der Rechtslage, dass die Voraussetzungen für eine Videoüberwachung weiterhin fehlen, erklärte sich der Ladenbesitzer bereit, die fraglichen Kameras bis spätestens nächsten Dienstag demontieren zu lassen.
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