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17. Dezember 2002: Neue Personalkommission in den Sozialen Diensten konstituiert |
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Die Mitarbeitenden der Sozialen Dienste Zürich, einer Dienstabteilung des Sozialdepartements, haben vom Personalrecht für die Stadt Zürich Gebrauch gemacht und eine Personalkommission eingefordert. Das Personalrecht sieht vor, dass Personalkommissionen eingesetzt werden, wenn das von mindestens einem Drittel des Personals schriftlich verlangt wird.
Dies haben die Mitarbeitenden der Sozialen Dienste mit 262 gültigen Unterschriften getan. Mit der Wahl der Mitglieder gemäss Wahlvorschlag durch die Direktorin der Sozialen Dienste Rosann Waldvogel ist mit der Personalkommission - nebst anderen internen Gefässen der Mitbeteiligung auf verschienene Aktionsebenen - ein weiteres Gefäss für die aktive Mitwirkung in den Sozialen Diensten geschaffen worden. Die neue Personalkommission löst das alte inoffizielle MitarbeiterInnenforum in den Sozialen Diensten ab.
Personalkommissionen wahren die Interessen des von ihnen vertretenen Personals in betrieblichen und organisatorischen Fragen. Sie fördern die konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Geschäftsleitung der Dienstabteilung und dem Personal, indem ihnen Fragen und geplante Massnahmen zur Stellungsnahme, im Sinne von betriebsinternen Vernehmlassungen, vorgelegt werden können. Das Personalrecht enthält eine abschliessende Auflistung der Bereiche, zu welchen die Personalkommissionen berechtigt sind, Stellungnahmen abzugeben.
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