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Tariferhöhungen in den Altersheimen und Pflegezentren der Stadt Zürich |
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Die Tarife der Altersheime der Stadt Zürich für stark Pflegebedürftige werden den Tarifen der städtischen Pflegezentren angepasst. Neu wird ein Betreungszuschlag von Fr. 50.-- beziehungsweise Fr. 80.-- /Tag für stark Pflegebedürftige erhoben. Zudem werden die bereits auf den Januar dieses Jahres eingeführten Tariferhöhungen für die oberste Komfortstufe der Altersheime vollzogen. Auch die Pflegezentren erfahren eine leichte Taxerhöhung. Die neuen Tarife gelten ab 1. Januar 2004.
Seit Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) 1996 ist es möglich, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Altersheimen, die pflegebedürftig werden, im Altersheim bleiben können und dort bis zu ihrem Tod betreut werden. Es ist den Pensionärinnen und Pensionären ein Anliegen, die vertraute Umgebung am Ende des Lebens nicht aufgeben zu müssen. Die Altersheime der Stadt Zürich passten im Lauf der vergangenen Jahre ihren Betrieb insbesondere durch die Anstellung von zusätzlichem und spezialisiertem Personal den neuen Bedürfnissen an, was erhebliche Mehrkosten generierte. Die Tarife der Altersheime der Stadt Zürich blieben aber weiterhin auf den früheren Normalfall von grundsätzlich gesunden, selbstständigen Bewohnerinnen und Bewohnern ausgerichtet. Die heute noch gültige Tagestaxe orientiert sich demnach am Aufwand für Kost und Logis, ergänzt durch hauswirtschaftliche Dienste wie z.B. Reinigung und ein Grundangebot für Soziokultur, Betreuung und einfache Pflege.
Tarife für gleiche Dienstleistungen harmonisieren Für vom Altersheim erbrachte Pflegeleistungen bezahlen Pensionärinnen und Pensionäre schon bisher zusätzlich zur Tagestaxe einen Zuschlag in der Höhe der von der Krankenkasse zurückvergüteten Leistung. Dieser Beitrag der Krankenversicherer deckt zur Zeit die Pflegeleistungen aber nur sehr beschränkt ab; aus der Sicht der Leistungserbringer (Heime und Spitäler) wird nicht einmal die Pflege im engen Sinn abgegolten. Nicht abgedeckt bleibt in jedem Fall eine breite Palette von weiteren Leistungen, die für erheblich Pflegebedürftige der BESA-Stufen 3 und 4 (siehe Kasten) unabdingbar sind wie z.B. vermehrte Hilfe bei der Verpflegung, Bedienung im Zimmer, Begleitung bei der Alltagsgestaltung, Aktivierung, Mehraufwand bei Wäsche und Reinigung. Dieser wachsende Aufwand führt dazu, dass sich der Kostendeckungsgrad der Altersheime zunehmend verschlechtert und die öffentliche Hand belastet. Es ist zudem nicht nachvollziehbar, warum stark pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner in Altersheimen weniger bezahlen müssen, als in den städtischen Pflegezentren. Deshalb wird per 1. Januar 2004 ein Betreuungszuschlag von Fr. 50.-- (für die BESA-Stufe 3) respektive Fr. 80.-- (für die BESA-Stufe 4) eingeführt. Personen in guten wirtschaftlichen Verhältnissen tragen auf diese Weise künftig einen grösseren Anteil der Kosten für ihre Pflege selber. Wirtschaftlich schwächere Personen erhalten Zusatzleistungen zur AHV, bei Härtefällen kann von der heute schon bestehenden Möglichkeit der Taxreduktion Gebrauch gemacht werden. Im Moment sind ca. 430 der rund 2'000 Altersheimbewohnerinnen und -bewohner entweder in der BESA-Stufe 3 oder 4.
Auf den gleichen Zeitpunkt werden auch die Minimaltaxen in den Pflegezentren für Dreier- und Viererzimmer mit Lavabo von Fr. 145.-- auf Fr. 155.-- angehoben Die Stadt Zürich blieb bei der letzten Taxrevision 2002 unter dem Minimalansatz von Fr. 155.-- , der von fast allen übrigen öffentlichen Pflegeheimen des Kantons als Minimalansatz gilt. Die Auswirkungen der Zulagen für das Pflegepersonal, die Auswirkungen der Besoldungsrevision und Kostensteigerungen im Sachaufwand bedingen nun eine Erhöhung der Tagestaxen für oben erwähnte Zimmerkategorien. Die Tagestaxen für die anderen Zimmerkategorien bleiben unverändert.
Das Ziel der Harmonisierung der Tarife für gleiche Dienstleistungen wird mit diesem Ansatz erreicht. Die minimale Tagestaxe im Altersheim (Fr. 90.--) plus der Durchschnitt der neuen Zuschläge (Fr. 65.--) entsprechen Fr. 155.-- und damit der ab 1. Januar 2004 gültigen minimalen Tagestaxen in den Pflegezentren.
Mehr Komfort kostet künftig mehr Zu Beginn dieses Jahres wurden in den Altersheimen der Stadt Zürich drei unterschiedliche Komfortkategorien mit unterschiedlichen Taxen eingeführt. Bei den beiden Komfortkategorien 2 und 3 wurden jedoch noch die gleichen Minimaltaxen festgelegt. Um die Abstufung konsequent weiterzuführen werden die Minimaltaxen für die Komfortkategorie 3 ebenfalls per 1. Januar 2004 im Einzelzimmerappartement um Fr. 10.-- (auf Fr. 110.--/Person/Tag) und im Zweizimmerappartement um Fr. 8.-- pro Person und Tag (auf Fr. 83.--) angehoben. Betroffen von dieser Anpassung sind ca. 20 % der Pensionärinnen und Pensionäre. Kostendeckungsgrad der Altersheime nähert sich jenem der Pflegezentren
Der Kostendeckungsgrad der Altersheime beträgt 2003 bei Vollkosten ca. 70%, jener der Pflegezentren 88% Derjenige der Altersheime kann 2004 voraussichtlich durch die oben erwähnten sowie einige kleinere zusätzliche Massnahmen wie z.B. Mehreinnahmen für temporäres Wohnen und Mindereinnahmen für Reduktionen der Minimaltaxe für Altersheime mit spezieller Ausrichtung um 6 % auf 76 % gesteigert werden. Total werden für 2004 Mehreinnahmen von ca. 8 Mio. Franken bei den Altersheimen und Fr. 1,5 Mio. Franken bei den Pflegezentren erwartet. In den Pflegezentren haben ca. 60 % der Bewohnerinnen und Bewohnern Anspruch auf Zusatzleistungen, in den Altersheimen sind es knapp die Hälfte, weshalb ein Teil dieser Mehreinnahmen durch das Amt für Zusatzleistungen der Stadt Zürich aufgebracht werden muss.
Durch die Einführung dieser Änderungen, kann das differenzierte System der nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen und nach Komfortkategorien abgestuften Taxen der Altersheime beibehalten und trotzdem eine Harmonisierung für die gleichen Leistungen erreicht werden. |
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Pflegemesssystem BESA (Bewohnerinnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem) |
Das Pflegemesssystem BESA besteht aus fünf Stufen, die grob wie folgt definiert werden können: |
Stufe 0 |
Die betreffende Person braucht keine Pflege- und Behandlungsmassnahmen
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Stufe 1 |
geringer/gelegentlicher Pflege- und Behandlungsbedarf
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Stufe 2 |
leichter Pflege- und Behandlungsbedarf
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Stufe 3 |
mittlerer Pflege- und Behandlungsbedarf
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Stufe 4 |
Schwerer/umfassender Pflege- und Behandlungsbedarf
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Die jeweilige Stufe wird durch ein Punktesystem ermittelt. Kleinere und vereinzelte Pflege- und Betreuungsdienstleistungen werden nicht verrechnet, wenn sie zusammen nicht mehr als 10 Minuten/24 h ausmachen. |
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