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7. Mai 2003: Debatte des Nationalrates über die BetmG-Revision vom 8. Mai 2003: Haltung der Drogendelegation des Stadtrates von Zürich |
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Die Drogendelegation des Stadtrates von Zürich unterstützt die geplante Revision des Betäubungsmittelgesetzes. Sie kritisiert aber die geplante hohe Lenkungsabgabe auf Hanfprodukten. Als Vertreterin der grössten Schweizer Stadt, die in Vergangenheit und Gegenwart tagtäglich mit den Schwächen des veralteten Betäubungsmittelgesetzes konfrontiert wurde und wird, hofft die Drogendelegation aber vor allem, dass der Nationalrat diese Revision am 8. Mai tatsächlich behandeln und nicht abermals verschieben wird.
Die Drogendelegation des Stadtrates von Zürich unterstützt die grösst mögliche Liberalisierung des Betäubungsmittelgesetzes: Sie befürwortet im Gegensatz zum Ständerat die vom Bundesrat vorgeschlagene Einschränkung der Strafverfolgungspflicht für den Konsum und Besitz harter Drogen - allerdings mit dem Vorbehalt, dass der Konsum im öffentlichen Raum weiterhin nicht toleriert werden darf. Ebenso unterstützt die Drogendelegation des Stadtrates von Zürich die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums, hält jedoch - wie der Ständerat - am Mindestalter von 18 Jahren für den Kauf von Cannabis fest. Sie spricht sich ausserdem für die Verstärkung der Jugendschutzbestimmungen aus.
Eine zu hohe Besteuerung fördert den Schwarzmarkt Grundsätzlich unterstützt die Drogendelegation der Stadt Zürich das Prinzip einer Lenkungsabgabe auf Hanfprodukten. Sie befürchtet jedoch, dass eine derart hohe Lenkungsabgabe, wie sie die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vorgeschlagen hat, kontraproduktive Auswirkungen haben könnte: Zu hohe Preise auf Hanfprodukten werden genau jenen Schwarzmarkt fördern, den die Cannabisliberalisierung aus präventiver Sicht eindämmen will. Zudem ist es fragwürdig, ob eine Verteuerung der Hanfprodukte, Jugendliche tatsächlich vom Konsum abhalten wird. Die Erfahrung hat gezeigt, dass in der Regel prohibitive Massnahmen kein geeignetes Steuerungsinstrument für den Konsum von Suchtmitteln sind.
Handlungsbedarf aus Stadtzürcher Sicht Die Drogendelegation der Stadt Zürich hat eine interdepartementale Arbeitsgruppe beauftragt, die Revision des Betäubungsmittelgesetzes zu verfolgen und ihre Umsetzung in der Stadt Zürich vorzubereiten. Ziel ist es, bereits vor Inkrafttreten des revidierten Betäubungsmittelgesetzes, interdisziplinär und departementsübergreifend Vorschläge für die Vollzugspraxis zu erarbeiten.
Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe zeigen, dass vor allem in präventionsspezifischer Hinsicht und in bezug auf einen stadtverträglichen Umgang mit den Hanfläden Handlungsbedarf besteht:
- Prävention: Die Präventionsmassnahmen bei Jugendlichen sollen bereits vor Inkrafttreten des revidierten BetmG verstärkt werden. Ausgebaut werden müssen vor allem die Instrumente zur Früherfassung und zur Sekundärprävention. Am dringendsten ist, dass eine Stelle bestimmt wird, die für die Früherfassung von Suchtgefährdeten wie sie der Artikel 3c der Revision des Betäubungsmittelgesetzes vorsieht, verantwortlich sein wird. Gemäss Betäubungsmittelgesetz sind dafür die Kantone zuständig. Die Drogendelegation des Stadtrates wird dem Regierungsrat entsprechende Vorschläge unterbreiten. Bei der Sekundärprävention stehen Kampagnen zur Verminderung besonderer Risiken im Vordergrund, so z.B. gegen den chronischen Konsum von in Ausbildung stehenden Personen oder für die Fahrtauglichkeit.
- Stadtverträglicher Umgang mit den Hanfläden: Die Hanfläden sollen in Zürich in die Präventionsarbeit mit eingebunden werden: Z.B. durch die Schulung des Verkaufspersonals, Bereitlegen von Informationsmaterial, Einrichten von Präventionssprechstunden in den Hanfläden etc. Die Drogendelegation des Stadtrates wird zudem Qualitätsstandards für die in der Stadt Zürich tätigen Hanfläden festlegen. Dazu gehört beispielsweise, dass Hanfläden auch für die Ordnung in ihrer unmittelbaren Umgebung verantwortlich gemacht werden und dass kein Handel in der Öffentlichkeit toleriert wird. Da für die Bewilligung solcher Hanfläden gemäss Betäubungsmittelgesetz ebenfalls die Kantone zuständig sein werden, wird die Drogendelegation dem Regierungsrat dazu ebenfalls einen Vorschlag unterbreiten.
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